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GEMA steht wegen Tariferhöhungen in der Kritik

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, hat in Deutschland ein Quasi-Monopol bei der Verwertung der Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern musikalischer Werke, soweit diese als Mitglieder bei ihr organisiert sind. Sie erhebt daher für Veranstaltungen, bei denen Musik öffentlich aufgeführt oder abgespielt wird, die Lizenzgebühren (Royalties) im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber.

Inhalt der Änderung

Die GEMA lizenzierte Veranstaltungen mit Live-Musik bisher nach ihrem Vergütungssatz U-VK. Dieser regelt Auftritte von Musikern etwa in Festzelten, bei Bällen und bei anderen öffentlichen Veranstaltungen. Nach Meinung der GEMA ist mit diesem Tarif jedoch keine angemessene Vergütung der Komponisten und Textdichter mehr möglich. Daher will die GEMA bei solchen musikalischen Veranstaltungen einen neuen Tarif einführen. Dieser soll dann für alle Veranstaltungen mit Live-Musik gelten, ausgenommen hiervon sollen reine Konzerte sein. Bei diesen neuen Tarifen sollen die Vergütungen an der Größe der Veranstaltungen ausgerichtet werden. Diese würden dann auch für solche Veranstaltungen gelten, bei denen ausschließlich Tonträger (CDs, Schallplatten usw.) abgespielt werden. Die Änderung betrifft damit vor allem Diskotheken, aber auch Tanzschulen sowie Unterhaltungskünstler.

Angaben der GEMA zum Ziel der Änderung

Diese Tarifanpassung soll – laut GEMA – bei fast allen Veranstaltungen mit geringer Größe der Räume und gemäßigten Eintrittspreisen zu spürbaren Vergünstigungen führen. Bei größeren Veranstaltungen bewirkt die Tariferhöhung hingegen eine höhere GEMA-Abgabe.

Rechenbeispiele

Es kursieren zur Zeit viele Rechenbeispiele, denen zufolge die GEMA-Entgelte z.B. für eine Diskothek mit zwei Tanzflächen à 720 m² ab dem 01.01.2013 auf das sieben- bis zehnfache ansteigen wird. Profitieren würden von der Tarifänderung allenfalls Straßenfeste und sehr kleine Diskotheken. Eine Schwierigkeit bei allen diesen Berechnungen liegt jedoch in der undurchsichtigen Anwendung der Tarife durch die GEMA. So berichtet etwa eine Veranstalterin, dass sie für Darbietungen mit vergleichbarem Programm in derselben Halle im Jahre 2004 2.007 Euro, 2005 dann nur 459 Euro und 2006 schließlich 1.233 Euro an die GEMA zu zahlen hatte.

Kritikpunkte

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. kritisiert hieran vor allem das Fehlen der bisherigen Einzelfallgerechtigkeit, die durch differenzierte Tarife erreicht wurde, den Wegfall der Möglichkeit von Einzel- und Pauschalvereinbarungen sowie von tariflichen Vergünstigungen. Diese Änderungen bedrohten somit die Existenz von Diskotheken, Clubs und auch Vereinen. So läuft inzwischen unter anderem eine Petition gegen diese Tariferhöhung.

Quelle: www.openpetition.de

Bildnachweise: © Voyagerix/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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