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Gericht erklärt IHK-Zwangsbeiträge für rechtswidrig

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die Zwangsbeiträge der 80.000 Mitglieder der IHK Koblenz waren über Jahre hinweg eine „unzulässige Vermögensbildung“. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, welches die Finanzen der Kammer für die Jahre 2005 bis 2008 untersuchte

Koblenz, 16. Januar 2014 – Das vor dem Verwaltungsgericht Koblenz klagende Unternehmen ITC-Logistic-Group hatte Erfolg mit ihrer Klage gegen den Kammer-Pflichtbeitrag. Das ergangene Urteil bestätigt, dass der Zwangsbeitrag „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“ sei. Noch im Mai hatte ein Gericht bestätigt, dass die Pflichtmitgliedschaft zulässig sei (wir berichteten bereits). Laut dem Gericht hat die IHK das „unzulässig gebildete Vermögen in Gestalt der Rücklagen“ jährlich übertragen. Wäre nun das Geld zur Deckung von entstandenen Kosten verwendet worden, wäre es „allen Kammermitgliedern zugutegekommen“. Tatsächlich ist dies aber nicht geschehen. Stattdessen sind die übrigen Kammermitglieder zu Beitragszahlungen für diese Jahre herangezogen worden. Die Berufung zur Klärung dieser Rechtsfrage wurde vom Gericht zugelassen (AZ 3K 121/12.KO).

„Selbstbedienungsmentalität“ – nur einer der Vorwürfe gegen die IHK

Die erwirtschafteten Überschüsse der IHK Koblenz werden vom Bundesverband für freie Kammern (bffk) auf rund 22 Milliarden Euro beziffert. Der Kammerkritiker und bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus forderte daher die IHK auf, den Überschuss von 10 bis 15 Millionen Euro an seine Mitglieder auszuschütten. Es könne nicht sein, dass nur ein einzelner Kläger vom Koblenzer Urteil profitiert. Boeddinghaus in einem Artikel der Rhein-Zeitung: „Die vielen Skandale der vergangenen Jahre in der IHK-Bürokratie sind ein deutliches Signal dafür, dass im System IHK, im System wirtschaftliche Selbstverwaltung, gründlich etwas schiefläuft.” Er wirft den Kammerverantwortlichen eine „Selbstbedienungsmentalität“ vor. Manfred Sattler, Präsident der IHK Koblenz, weist sämtliche Vorwürfe zurück. Boeddinghaus geht mit den Kammern hart ins Gericht und macht schon seit Jahren bundesweit mit seinem Kampf gegen die IHK-Pflichtmitgliedschaft Furore. Er klagt: „Viele Beispiele zeigen, dass die Kammern tatsächlich weniger den Schatz der beruflichen Ausbildung verteidigen als die IHK-Paläste, die mittlerweile um diesen Schatz herum errichtet worden sind“, und weiter: „In Wirklichkeit sind es kleine Gruppen, die sich die Kammer mehr oder weniger unter den Nagel gerissen haben.“ Seiner Ansicht nach beweisen die jüngsten Skandale, dass etwas gründlich falsch laufe. Zur gleichen Zeit verkündete die IHK eine Beitragssenkung des IHK-Grundbeitrags von durchschnittlich zehn Prozent sowie des Umlagesatzes von 0,06 auf 0,04 Prozent. Insgesamt werden dadurch alle Mitglieder ab Januar 2014 um circa 1,2 Millionen Euro im Jahr entlastet.

Widerstand gegen Zwangsbeitrag auch in anderen Städten

Auch in Hamburg formiert sich ein Widerstand gegen die Zwangsbeiträge der IHK. Mit 170.000 Unternehmen ist die dortige IHK einer der größten deutschen Wirtschaftsverbände. Ein Dutzend der Zwangsmitglieder hat es sich zum erklärten Ziel gemacht, die Zwangsbeiträge abzuschaffen. Tobias Bergmann, Anführer der Hamburger Unternehmen, fordert eine Reform der Kammern, um diese unbürokratischer und stattdessen effizienter zu gestalten. „Die Kammer hortet heute Geld. We want our money back. Ich zahle als Unternehmen mit 30 Mitarbeitern eine satte vierstellige Summe im Jahr. Ihre Aufgaben kann die Kammer auch mit einem deutlich geringeren Beitrag erfüllen“, so Bergmann. Diese Aussage wird noch untermauert von dem aktuell eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Brandenburg.


Bildnachweise: © fgniffke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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