Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke zur Kontaktpflege oder mit der Absicht auf weitere gute Zusammenarbeit an Geschäftsfreunde zu überreichen. Geschenke sind jedoch nur in sehr engen Grenzen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Liegt der Wert des Geschenks in der Freigrenze bis 35,- EUR netto, handelt es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben.
Geschenke mit einem Wert über 35,- EUR
Besitzen die Geschenke je Geschäftspartner einen Wert von über 35,- EUR netto, hat der Unternehmer die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung. Wählt der Unternehmer die pauschale Versteuerung von 30%, gilt die Pauschalierung für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke. Es ist zulässig die Pauschalierung für die Zuwendungen an Geschäftspartner und die eigenen Arbeitnehmer gesondert anzuwenden. Der Empfänger des Geschenks muss vom Unternehmer über die Steuerübernahme unterrichtet werden.
Nachträgliche Entscheidung zur Pauschalierung
Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer muss die Entscheidung für die Pauschalierung spätestens mit der letzten Lohnsteueranmeldung des Jahres getroffen werden. Wie das Bayrische Landesamt für Steuern am 26.06.2009 feststellte, gilt diese Frist selbst dann als eingehalten, wenn eine fristgerechte Änderung für den letzten Anmeldungszeitraum abgegeben wurde.
Auswirkung der Pauschalierung für Geschenke bis 35,- EUR
Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, die 35,- EUR im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen sind als Betriebsausgaben abziehbar. Daran ändert auch die Pauschalierung nichts. Die auf den Wert des Geschenks anfallende Pauschalsteuer ist ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt selbst dann, wenn der Wert des Geschenks zuzüglich der 30% Pauschalsteuer den Betrag von 35,- EUR überschreiten.
Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?
Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.
Quelle: Steuertipps aktuell September 2009
Bildnachweise: © sonyachny/Fotolia.com