Das in Deutschland geltende Sozialversicherungssystem beinhaltet unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge für Beschäftigte und Angestellte. Sie zahlen regelmäßig Versicherungsbeiträge und haben mit Erreichen des Renteneintrittsalters einen Anspruch auf Rentenzahlung. Der folgende Ratgeber bietet einen Überblick über diese gesetzliche Altersvorsorge.
Inhalt
Das Wichtigste zur gesetzlichen Altersvorsorge
Die gesetzliche Altersvorsorge ist laut Definition nichts anderes als die öffentlich-rechtliche Rentenversicherung. Danach ist jeder Arbeitnehmer pflichtversichert und zahlt während seiner Berufstätigkeit regelmäßig Beiträge. Im Alter, bei Tod eines nahen Angehörigen oder im Falle einer Erwerbsminderung erhalten diese Menschen dafür eine gesetzliche Rente.
Bestimmte Selbstständige und Freiberufler zahlen ebenfalls in die gesetzliche Altersvorsorge ein, z. B. über die Künstlersozialkasse oder ihre Kammer. Mehr dazu lesen Sie hier.
Weil die gesetzliche Altersvorsorge im Alter kaum ausreichen wird, ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge dringend zu empfehlen.
Gesetzliche Altersvorsorge – eine von drei Säulen der Vorsorge
In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf drei Säulen. Als Regelsicherung dient die gesetzliche Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung. Weil die daraus resultierende Altersrente in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um zukünftigen Rentnern den Lebensabend zu finanzieren, sollte jeder ergänzend die beiden anderen Säulen nutzen:
- betriebliche Altersvorsorge
- private Vorsorge
Tipp der Redaktion: Die Unterschiede zwischen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden auf finanzenverstehen.de erklärt.
Die gesetzliche Altersvorsorge in Form der öffentlich-rechtlichen Rentenversicherung umfasst:
- gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer
- Beamtenversorgung
- berufsständische Versorgung für kammerfähige freie Berufe, z. B. Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Notare
- Altersabsicherung für Landwirte
Während ihres Berufslebens zahlen Arbeitnehmer für ihre gesetzliche Altersvorsorge regelmäßig einen Beitrag in bestimmter Höhe. Im Jahr 2019 lag der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Je höher der Bruttolohn ist und je länger jemand Beiträge zahlt, desto höher fällt die spätere Rente aus.
Dieser Beitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, sodass jeden Monat 9,3 Prozent des Bruttoeinkommens auf die gesetzliche Altersvorsorge anfallen.
Im Gegenzug für diese Beitragszahlungen erhalten Arbeitnehmer im Alter eine bestimmte Altersrente. Auch Hinterbliebene eines verstorbenen nahen Angehörigen oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, erhalten Rentenzahlungen.
Die gesetzliche Altersvorsorge basiert überwiegend auf dem sogenannten Umlageverfahren, bei dem die derzeitigen Beitragszahler die Renten der jetzigen Rentner finanzieren. Gehen die Beitragszahler selbst in Ruhestand, kommt die folgende Generation (Kinder und Enkel) für deren Rentenzahlungen auf.
Achtung Eigenvorsorge! Gesetzliche Altersvorsorge meistens nicht ausreichend
Für die meisten Menschen wird diese gesetzliche Altersvorsorge allein nicht ausreichen, um im Alter ihren Lebensstandard zu halten. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer frühzeitig vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber organisiert und mitfinanziert wird. Eine weitere Variante ist die eigenverantwortliche private Vorsorge.
Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation über ihre voraussichtliche Regelaltersrente. Prüfen Sie, ob diese Zahlung ausreichen wird, um Ihren finanziellen Bedarf zu decken. Sollte sich eine negative Differenz ergeben, muss die gesetzliche Altersvorsorge mit anderen Vorsorgemaßnahmen ergänzt werden.
Gesetzliche Altersvorsorge für Selbstständige
Die gesetzliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch für bestimmte Selbstständige. Diese sind entweder pflichtversichert oder sie können eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung abschließen. Ob eine Pflicht oder Freiwilligkeit bestehen, hängt von der Branche und der jeweiligen Tätigkeit ab.
Für Publizisten, Künstler und Schauspieler ist die gesetzliche Altersvorsorge Pflicht. Sie bezahlen ihre Beiträge über die Künstlersozialkasse.
Des Weiteren ist sie für folgende Berufsgruppen obligatorisch:
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (Scheinselbstständige)
- Lehrer und Erzieher
- Hebammen
- Selbstständige in Pflegeberufen
- bestimmte Handwerksberufe
- Seelotsen, Küstenfischer und Küstenschiffer
- Weisungsgebundene Physiotherapeuten
Andere Selbstständige und Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Altersvorsorge einzahlen.
Für Berufe, die in Berufskammern organisiert sind, gibt es eine eigene Altersvorsorge über die jeweilige Kammer. Das gilt z. B. für Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Apotheker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie beratende Ingenieure. Sie müssen Mitglied in der Kammer sein und in die kammereigene Rentenversicherung einzahlen.
Angestellte, die in einem kammergebundenen Beruf arbeiten, zahlen in das Versorgungswerk der Kammer ein. Sie können sich von der Pflichtversicherung zur gesetzlichen Altersvorsorge befreien lassen.
Bildnachweise: AdobeStock.com/Monster Ztudio, AdobeStock.com/Michail Petrov, AdobeStock.com/Brian Jackson