Das Gründercoaching Deutschland, welches zehntausenden Unternehmern beim Schritt in die Selbstständigkeit half, gab es seit Herbst 2007. Zum 30. April 2015 soll damit in der derzeitigen Form nun endgültig Schluss sein. Doch sogar bereits jetzt ist es so, dass eine Förderung nur noch in den alten Bundesländern möglich ist.
Berlin, 27. März 2015 – Bereits Ende vergangenen Jahres berichteten wir darüber, dass das Gründercoaching Deutschland bis zum 30. April 2015 verlängert wurde. Doch seit einigen Wochen steht fest: Dieses Programm wird in der jetzigen Form nicht weitergeführt.
Wer jetzt noch in den Genuss der Förderung kommen will, muss sich daher beeilen. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten (maximal jedoch 3.000 Euro) werden übernommen. Das Unternehmen darf dabei aber noch nicht länger als 5 Jahre bestehen.
Warum kein Gründercoaching mehr?
Ursprünglich endete das Förderprogramm bereits Ende 2013. In Ermangelung eines Nachfolgekonzepts, wurde das derzeitige Gründercoaching zweimal verlängert. 2014 ist jedoch eine erhöhte Nachfrage aufgetreten, wodurch die bereitgestellten Mittel schnell erschöpft waren. Das traf vor allem auf die neuen Bundesländer (75 Prozent Förderung) und die Region Lüneburg zu. Aus diesem Grund werden dort aktuell auch keine Förderungen mehr bewilligt.
Für alle anderen lohnt sich ein Antrag noch bis zum 30. April diesen Jahres. Wer alle Fristen und Formalitäten einhält, kann noch mit einer Auszahlung bis zum 31. Dezember 2015 rechnen.
Wie geht es weiter?
Aktuell ist relativ wenig über die Details des neuen Programms bekannt. In den letzten Wochen waren jedoch einige Änderungen zu vernehmen. Vom 01.05.2015 bis zum Ende der Förderperiode 2020, soll das Gründercoaching Deutschland auf jeden Fall weitergeführt werden. Eine Förderlücke wird wahrscheinlich nicht auftreten, da die KfW bestätigen konnte, dass es ab Mai neue Fördermaßnahmen geben wird. Momentan sehen die Änderungen so aus:
Förderung für Gründungen nur noch in den ersten zwei Jahren
Für Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung, wird es wahrscheinlich eine Beratungsförderung des BAFA geben
Förderung für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus
Wahrscheinlich ist auch eine Verschlechterung der Konditionen
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und berichten, sobald Details zu den neuen Programmen bekannt gegeben werden.
Update vom 01. April 2015
Heute wurden weitere Details zum Nachfolgeprogramm bekannt. Zunächst gilt, dass das aktuelle Programm zwar noch bis 30. April 2015 läuft, allerdings müssen die Anträge bis spätestens 15. April 2015 eingegangen sein. Hier ist also schnelles Handeln gefragt.
Ab 01. Mai 2015 gelten dann als Übergangslösung bis 31.12.2015 folgende Regeln:
- Unternehmen werden nur in den ersten beiden Jahren nach Gründung gefördert (statt bisher 5 Jahre)
- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent beziehungsweise 75 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Leipzig)
- Die maximale Fördersumme wird auf 4.000,- Euro beschränkt
- Ab 2016 geht das Programm von der KfW auf die BaFa über (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Wie es dann ab 01. Januar 2016 weitergeht, steht bisher noch nicht fest, beziehungsweise wird daran noch gearbeitet.
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