Mit Ende des Jahres sollte das Gründercoaching eigentlich auslaufen, nun wurde das Programm bis zum 30.04.2015 verlängert. Wer jedoch in Genuss dieser Förderung kommen möchte, sollte schnell sein und ist auch mit geänderten Richtlinien konfrontiert. Dennoch können Selbstständige in der Gründungsphase von der geförderten Beratung profitieren
Berlin, 27.11.2014 – Ein Unternehmen zu gründen ist keine einfache Aufgabe, denn von der Idee bis zum Unternehmen ist ein langer Weg zurückzulegen. Wer dazu eine Beratung vor der Gründung oder in den ersten fünf Jahren nach der Gründung in Anspruch genommen hat, konnte eine Förderung im Ausmaß zwischen 50% und 75% für die Beratungskosten beantragen. Die Förderung sollte eigentlich zum Jahresende auslaufen, seit dem 18. Oktober ist jedoch bekannt, dass es eine Verlängerung um weitere vier Monate gibt.
Förderbare Beratungen
Nur wer bisher aufmerksam das Kleingedruckte der Förderdatenbank der BMWI, wo das Formular für die Förderung des Gründercoachings Deutschland zum Download bereitsteht, gelesen hat, wusste von der Verlängerung bis zum 30.04.2015. Gefördert werden nach wie vor betriebswirtschaftliche Themen zu denen sich die Unternehmen beraten lassen können. Dazu gehört beispielsweise die Neukundengewinnung, Marketingstrategien, die auch die Präsenz im Internet inkludieren oder Beratungen zur Planung des Unternehmens werden gefördert.
Neuerungen für Unternehmen in der Gründungsphase
Neu hinzu kommt jedoch die Anforderung an die Unternehmen, dass diese nicht länger als zwei Jahre bestehen dürfen, wenn sie die Förderung im Rahmen des Gründercoachings für Deutschland beantragen wollen. Unternehmen, die eine Beratung trotzdem in Anspruch nehmen wollen, sollten sich dann im Bezug auf eine Förderung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden, denn hier gibt es noch Förderungen im Ausmaß von 50% für Beratungen bis maximal 1.500 Euro.
Wolfgang Dykiert, Kooperationspartner und Gründungsberater teilte am 05.12.2014 mit:
„Nach Rücksprache mit IHK und KfW gelten die aktuellen Richtlinien zur Antragstellung UNVERÄNDERT weiter! D.h. Unternehmen die nicht älter als 5 (nicht wie in dem Artikel angegeben 2) Jahre alt sind, können noch bis 30.04.2015 das mit 50% bezuschusste Gründungscoaching Deutschland beantragen. Der maximale Zuschuss beträgt 3.000€.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.