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Gute Nachrichten für Kleinstunternehmer durch neue Micro-Richtlinie

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Erleichterungen der Betriebsführung durch die neue Micro-Richtlinie. Egal wie groß oder klein das Unternehmen ist, bisher mussten Bilanzen und Jahresabschlüsse regelmäßig und fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Das verursachte regelmäßig Kosten und einen extra Arbeitsaufwand.

Alles, was besonders kleine Betriebe, auch wenn sie zu einer Bilanz verpflichtet sind, nicht gebrauchen können.

Verabschiedung am 21.02.2012

Diesmal hat die Bundesregierung eine Vereinfachung der Bilanzregelungen für kleine und kleinste Betriebe bei der Europäischen Union erreicht. Am 21.02.2012 wurde die sogenannte Micro-Richtlinie vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedet. Damit soll den kleinen Unternehmen die Überwindung von bürokratischen Hürden und Bürden beim Aufbau und der Betriebsführung geholfen werden. Diese Gesetzesänderung wurde besonders von der deutschen Bundesregierung empfohlen und durchgesetzt, ist aber nicht zwingend. Jedes EU-Mitgliedsland entscheidet freiwillig, ob es dieses Gesetz übernimmt. Doch da diese Gesetzesänderung auf Betreiben und mit der Stimme Deutschlands durchgesetzt wurde, ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz in Deutschland zügig zum Einsatz kommt. Eine Rückwirkung wurde jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Anhang und Veröffentlichung entfallen

Das betrifft besonders die Erstellung von Bilanzen. Ein besonders komplizierter Teil der Bilanzierung war der geforderte umfangreiche Anhang. Dieser entfällt nun. Ebenso wurde anerkannt, dass die regelmäßige Offenlegung und Veröffentlichung der Rechnungslegungsdaten von kleinen und kleinsten Betrieben weder für die breite Öffentlichkeit interessant, noch für die Betriebsführung notwendig sind. Darauf kann von nun an ebenfalls verzichtet werden. Jahresabschlüsse können jetzt an Register übergeben werden, die diese Daten nur noch auf Anfrage Dritter herausgeben. Die neue, stark verkleinerte Bilanz muss aber immer noch innerhalb von 12 Monaten nach dem Stichtag eingereicht werden, sonst droht ein Ordnungsgeld.

Wer kommt infrage?

Das neue Gesetz betrifft vornehmlich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, weniger als 2 Mio. Jahresumsatzerlös und/oder einer jährlichen Bilanzsumme von weniger als 2 Mio. Aber auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, weniger als 10 Mio. Umsatzerlös pro Jahr und/oder einer Bilanzsumme im Jahr von weniger als 10 Mio. können von der neuen Micro-Richtlinie profitieren. Die Änderung ist für jedes Unternehmen gedacht, das zwei der drei aufgeführten Richtlinien unterschreitet. 350.000 Euro Bilanzsumme 700.000 Euro Jahresumsatz 10 Mitarbeiter Diese Entscheidung wird besonders Jung-Unternehmer und neugegründete Betriebe freuen. Jetzt heißt es hoffen, dass sich mit der Umsetzung des neuen Gesetzes nicht zu viel Zeit gelassen wird. Doch es scheint absehbar zu sein, dass die endgültige Umsetzung in Deutschland nicht vor Ende 2012 erwartet werden kann.

Wortlaut der Gesetzesänderung:

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (10765/1/2011 – C7-0323/2011 – 2009/0035 (COD)) Quelle: http://www.europarl.europa.eu/


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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