Die Einkommenssteuer ist für Deutschland eine der wichtigsten Steuereinnahmen, da sie von jedem Bürger gezahlt wird. Bei den Arbeitnehmern beispielsweise werden die Einkommensteuern direkt vom Lohn einbehalten. Selbstständige und Freiberufler müssen hingegen in regelmäßigen Abständen die Einkommenssteuervorauszahlungen leisten.
Einkommensteuern der Arbeitnehmern errechnen sich in ihrer Höhe anhand des aktuellen Verdienstes. Die Höhe der Einkommenssteuervorauszahlungen errechnet sich bei ihnen anhand des letzten Steuerbescheides. Der Nachteil dabei: Hohe Einkommenssteuern werden fällig, wenn der vorangegangene Steuerbescheid eine hohe Steuerschuld beinhaltete. Diese Zahlungen werden als Abschläge für die voraussichtliche Steuerschuld des aktuellen Jahres genutzt. Sinkt jedoch in diesem Jahr der Umsatz, dann werden die Einkommenssteuervorauszahlungen nicht automatisch angepasst. Die Folge sind oft Liquiditätsprobleme.
Herabsetzung beantragen
Steuerzahler können in einem solchen Fall eine Herabsetzung beantragen. Das Finanzamt hat einen gewissen Ermessensspielraum, der jedoch in der Vergangenheit kaum genutzt wurde. Nachdem sich zahlreiche Selbstständige beim Bundesfinanzminister über diese Praxis beschwert hatten, schrieb er einen Brief an die Finanzämter. In diesem verlangt er die bessere Nutzung des Ermessensspielraums. Ob und wie die Finanzämter auf diesen Brief reagieren, kann bis dato noch nicht abgeschätzt werden. Allerdings hat wohl das Finanzministerium von Schleswig-Holstein bereits Möglichkeiten gefunden, den Steuerzahlern entgegen zu kommen. Dennoch gilt hier: Es gibt keine allgemein gültige . Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.
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Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.