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Honorarkalkulation für Freiberufler

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Für den Erfolg des Freiberuflers ist die Honorarkalkulation sehr wichtig. Verlangt er zu viel, werden kaum Aufträge erteilt werden, denn die Konkurrenz ist hart. Verlangt er aber zu wenig, kann das gleiche Problem anstehen, denn dann wird vermutet, dass die Arbeit wohl nicht mehr wert sei. Wie also zu einem konkreten Wert kommen, der gerechtfertigt ist, die Ausgaben deckt und einen vertretbaren Gewinn ermöglicht? Eine genaue Honorarkalkulation ist hier wichtig.

Welche Ausgaben zählen?

Unbedingt müssen die Betriebsausgaben bekannt sein, ebenso müssen die privaten Ausgaben bedacht werden. Schließlich fallen Ausgaben nicht nur für den betrieblichen Bereich an, auch die üblichen Lebenshaltungskosten müssen gedeckt sein. Wer nun meint, dass es unfair den Kunden gegenüber wäre, diesem einen Teil der privaten Ausgaben aufzubürden, sollte überlegen, dass dies bei einem Angestellten nicht anders ist. Auch dieser verwendet sein Gehalt für den Privatbereich, das Unternehmen zahlt praktisch für diese Ausgaben.

Aufschlüsselung der Kosten

Für die Honorarkalkulation muss nun also eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten gemacht werden. Hierein zählen unter anderem Ausgaben für Büromaterial, Telefon- und Stromanschluss, Mieten, Fahrtkosten, Versicherungen und eventuell zu zahlende Gehälter. Für den privaten Bereich gilt dann eine ähnliche Aufstellung. Diese Kosten ergeben zusammen genommen die Gesamtausgaben. Nicht vergessen werden dürfen Kosten, die nicht regelmäßig jeden Monat anfallen, wie beispielsweise die Steuern für den Pkw.

Gewinnaufschlag

Auf all diese Kosten wird ein Gewinn aufgeschlagen. Die Summe, die sich so ergibt, stellt die Einnahmen dar, die erreicht werden sollen. Das Ziel ist es, diese Einnahmen durchschnittlich zu erreichen, in der Regel übersteigen die Einnahmen die gesetzte Summe teilweise, manchmal bleiben sie aber auch darunter.

Berechnung des Stundensatzes

Bei der Berechnung des Stundensatzes muss in die produktiven und in die unproduktiven Stunden unterschieden werden. Die produktiven Stunden sind die, in denen an einem Auftrag gearbeitet wird, für den es dann das Honorar gibt. Die unproduktiven Stunden sind aber ebenso wichtig für den Fortbestand der freiberuflichen Tätigkeit, denn hier werden Aufgaben zu Marketing, Administration und ähnliches erledigt.

Diese Stunden können nur indirekt dem Kunden gegenüber abgerechnet werden, zudem müssen sie auf alle Kunden anteilsmäßig umgelegt werden. Das bedeutet, dass jeder Kunde einen Teil der unproduktiven Stunden mitträgt und so zur Finanzierung beiträgt.

Quelle: lektorat.de

Bildnachweise: © Wrangler/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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