Unternehmer die bspw. für das Jahr 2009 ernsthaft eine Investition planen und deren Gewinn 2008 nicht über 100.000,- EUR liegt, können in 2008 einen Investitionsabzugsbetrag bilden.
Die Investitionszulage darf für jedes neue oder gebrauchte, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgut gebildet werden, welches zum Anlagevermögen gehört und zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird. Demnach fallen Lizenzen und teure Software als immaterielle Wirtschaftgüter nicht unter diese Regelung. Bei Firmen Pkws ist hinsichtlich der 90% Grenze Vorsicht geboten.
Der gebildete Betrag für ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut darf max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen.
Beispiel
Unternehmer U plant für das Jahr 2009 die Anschaffung eines Dampfhochdruckreinigers für 50.000,- EUR. Er bildet zum 31.12.2008 einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000,- EUR (50.000,- EUR x 40%). Am 1. Juli 2009 kauft U den Dampfhochdruckreiniger für 50.000,- EUR netto.
Auswirkungen im Unternehmen
2008
Der gebildete Investitionsabzugsbetrag wird nicht in der Buchhaltung erfasst. Der Betrag wird in der Anlage EÜR hinzugerechnet. Dabei müssen der Oberbegriff bspw. Reinigungsmaschine, die voraussichtlichen Anschaffungskosten von 50.000,- EUR und der gebildete Investitionsabzugsbetrag von 20.000,- EUR angegeben werden.
Auswirkungen auf den Gewinn
Gewinn 2008 | 70.000,- EUR |
Bildung des Investitionsabzugsbetrages | – 20.000,- EUR |
Gewinn 2008 nach der Bildung | 50.000,- EUR |
2009
Durch die erfolgte Investition in 2009 löst U den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend auf. Auch die Auflösung wird nicht in der Buchhaltung sondern erst in der Anlage EÜR hinzugerechnet. Die Anschaffungskosten des Dampfhochdruckreinigers werden in Höhe des in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags gekürzt und betragen somit 30.000,- EUR (50.000,- EUR abzgl. 20.000,- EUR). Die Kürzung wird buchhalterisch als außerordentlicher Aufwand erfasst. Weiterhin kann U die Sonderabschreibung in Höhe von 20% das entspricht 6.000,- EUR (30.000,- EUR x 20%) in Anspruch nehmen. Die normale Abschreibung bei einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren beträgt 3.750,- EUR (30.000,- EUR / 8 Jahre), damit sind für 6 Monate 1.875,- EUR zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf den Gewinn
Gewinn 2009 |
60.000,- EUR |
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Auflösung des Investitionsabzugsbetrages |
+ 20.000,- EUR |
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80.000,- EUR |
Kürzung der Anschaffungskosten |
– 20.000,- EUR |
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60.000,- EUR |
Sonderabschreibung i.H.v. 20% |
– 6.000,- EUR |
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Abschreibung für 6 Monate |
– 1.875,- EUR |
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52.125,- EUR |
Das Anlagenkonto des Dampfhochdruckreinigers stellt sich folgendermaßen dar.
Kauf |
50.000,- EUR |
Kürzung um den Investitionsabzugsbetrag |
-20.000,- EUR |
Anschaffungskosten |
30.000,- EUR |
abzgl. Sonderabschreibung |
– 6.000,- EUR |
abzgl. normale Abschreibung |
– 1.875,- EUR |
Buchwert am 31.12.2009 |
22.125,- EUR |
Steuerliche Folgen für den Unternehmer
Der persönliche Steuersatz von U beträgt bspw. 30%. Für den gebildeten Investitionsabzugsbetrag spart er so 2008 an Einkommenssteuer 6.000,- EUR (20.000,- x 30%). Durch die verminderten Anschaffungskosten ist der normale Abschreibungsbetrag in den Folgejahren niedriger. Dadurch ist der Gewinn der Folgejahre um 2.500,- EUR erhöht. Damit zahlt U ab 2009 für den Zeitraum der restlichen Abschreibungsdauer 750,- EUR (2.500,- x 30%) mehr an Steuern.
Der Unterschied der normalen Abschreibung zu den Investitionsabzugsbeträgen
Normale Abschreibung
50.000,- EUR / 8 Jahre ergibt einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 6.250,- EUR.
Abschreibung nach Investitionsabzugsbetrag
30.000,- EUR / 8 Jahre führt zu einem jährlichen Abschreibungsbetrag von 3.750,- EUR.
Differenz
Es entsteht eine Differenz von 2.500,- EUR (6.250,- EUR abzgl. 3.750,- EUR).
Quelle: Investitionszulagengesetz, Steuerberater Kexel
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