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Investitionszulagengesetz 2007

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Sofern der Betrieb des Unternehmers im Fördergebiet liegt, d.h. die neuen Bundesländer einschließlich Berlin, er zu dem verarbeitenden Gewerbe zählt oder zu den produktionsnahen Dienstleistungen und es sich um eine Erstinvestition handelt, durch welche neue Wirtschaftsgüter angeschafft werden, kann eine Investitionszulage beantrag werden, welche bis zu 27,5% betragen können. Es lohnt sich also mit einem Steuerberater zu sprechen, der die genauen Voraussetzungen für das Unternehmen.

Quelle: Investitionszulagengesetz 2007 sowie Bundesregierung via Datev


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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