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Ist der Soli mehr als 20 Jahre nach der Wende immer noch gerechtfertigt?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Ist der Soli womöglich verfassungswidrig? Als dieser 1991 kurz nach dem Mauerfall zunächst für ein Jahr eingeführt wurde, sollten damit unter anderem die hohen finanziellen Aufwendungen der Wiedervereinigung gedeckt werden.

Seither waren sowohl die Ostdeutschen, als auch die westdeutschen Bürger dazu verpflichtet, den Solidaritätszuschlag regelmäßig zu entrichten. Die Höhe der Zahlungen beträgt aktuell 5,5 Prozent der vom Arbeitnehmer jeweils zu entrichtenden Lohnsteuer. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro, Steuerklasse I vorausgesetzt, sind das immerhin rund 26 Euro. Für den „kleinen Mann auf der Straße“ bedeutet das eine Einsparung pro Jahr von sage und schreibe 312 Euro. Davon ließe sich gut und gerne der eine oder andere Wochenendtrip finanzieren.

Spielraum ist durchaus vorhanden.

Nicht nur der Bund der Steuerzahler verlangt, den Soli abzuschaffen bzw. ihn zumindest peu à peu abzubauen. Auch FDP-Fraktionschef Brüderle ist der Ansicht, dass sehr wohl über eine mittelfristige Reduzierung des Solidaritätszuschlages nachgedacht werden dürfe. Schließlich rechne zwar die Bundesregierung mit Einnahmen in Höhe von über 12,5 Mrd. Euro, jedoch ist Fakt, dass für den Aufbau Ost im kommenden Jahr tatsächlich „nur“ etwa acht Mrd. Euro benötigt werden.Somit zeigt sich also eindeutig, dass in jedem Fall Möglichkeiten vorhanden sind, den Steuerzahler – zumindest ansatzweise – zu entlasten.

Sparen steht im Vordergrund

Frei nach dem Motto: „Lasset alle Hoffnung fahren“ meldete sich nun auch ein Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen zu Wort. Weil auf Regierungsebene noch immer ein harter Sparkurs gefahren werden müsse, sei an eine Senkung des Solidaritätszuschlages nicht im Entferntesten zu denken. Obwohl in der Vergangenheit auch die positive wirtschaftliche Entwicklung durchaus einen Grund zum „Feiern“ geben würde….

Quelle: datev.de


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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