Anhängig ist beim BFH die Frage, ob die Prämie für die Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch die eigene Erkrankung des Unternehmers als Risiko abdeckt, eine Betriebsausgabe ist.
Ist die durch einen Schaden geleistete Zahlung der Versicherung demzufolge als Betriebseinnahmen anzusehen? Oder ist die Prämienzahlung und die eventuelle Leistung der Versicherung der privaten Lebensführung zuzuordnen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt bei einem versicherten Ereignis wie z.B.: einem Hochwasserschaden für die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn ein.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.