Die Bundesregierung hat bereits 2008 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens bestimmt, dass Selbständige ab dem Jahr 2011 ihre Jahressteuererklärungen nur noch auf dem elektronischen Wege abgeben sollen.
Die Änderungen auf einen Blick
Gewerbetreibende und Freiberufler können ihre Steuererklärungen für das Jahr 2010 noch in gewöhnter Form per Papierformular abgeben. Spätestens ab 2011 ist dann aber Schluss mit dem Papierkrieg, denn dann müssen alle Steuererklärungen von Selbständigen in elektronischer Form abgegeben werden. Die elektronische Abgabe gilt nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für Umsatz- und Gewerbesteuer.
Ausnahmeregelung
Mit etwas Glück gehören Sie jedoch zu einer Gruppe, die die Einkommensteuererklärung nach wie vor in Papierform abgeben darf. Wenn Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch ein Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit haben, ist die Abgabe in Papierform weiterhin zulässig. Dies gilt auch, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt sind, der einer nichtselbständigen Arbeit nachgeht.
Allerdings gilt dies nur für Ihre Einkommensteuererklärung. Selbst wenn Sie sie in Papierform abgeben dürfen, müssen Sie die Jahreserklärung der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer dennoch elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Ausnahmen für Härtefälle
Das Finanzamt kann Unternehmen ausnahmsweise von der Pflicht befreien, Jahressteuererklärungen elektronisch abzugeben. Dies ist dann möglich, wenn die technischen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind und nur durch unbillige Härten geschaffen werden könnten, also wenn Sie beispielsweise keinen Computer mit Internetzugang besitzen und diesen extra für die Abgabe Ihrer Steuererklärung kaufen müssten. Allerdings gehen die Finanzämter mit der Härtefallregelung sehr „sparsam“ um.
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