Das Kassenbuch ist eine Aufzeichnung der täglichen Bargeschäfte, also Bareinnahmen und Barausgaben. Mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann man einfach, zeitnah und schnell dieser täglichen Arbeit nachkommen.
Man sollte jedoch dabei beachten, dass derartige Aufzeichnungen zu manipulieren sind. Es wird von der Finanzverwaltung unterstellt, dass man Zeilen nachträglich einfügen oder auch entfernen kann, was bei einem handschriftlichen Kassenbuch nicht möglich ist. Ein Kassenbuch soll lückenlos geführt werden und nachträgliche Änderungen oder Streichungen nachvollziehbar sein. Deshalb ist eine Excel-gestützte Aufzeichnung abzulehnen. Beim BFH ist zwar noch eine Entscheidung darüber offen, jedoch sollte man hier auf Nummer Sicher gehen und die Aufzeichnungen handschriftlich festzuhalten.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.