Das Finanzamt beteiligt sich an den Dienstreisen, die mit dem privaten PKW durchgeführt wurden, mit der Kilometerpauschale. Sie liegt bei 0,30 Euro je Kilometer und ist für Selbstständige ebenso abrechenbar, wie für Arbeitnehmer.
Allerdings gelten sie bereits seit dem Jahr 2001 und sind bisher nicht erhöht worden. Innerhalb dieser Zeit sind allerdings die Kosten für das Kraftfahrzeug um stolze 15 Prozent angestiegen. Einige Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, haben deshalb im öffentlichen Dienst die Kilometerpauschale zum 01.01.2009 auf 0,35 Euro je Kilometer angehoben.
Nun stellt sich jedoch die Frage, ob diese Regelungen rechtmäßig sind, da grundsätzlich keine Ungleichbehandlung zwischen Selbstständigen, Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst rechtens ist. Deshalb wird empfohlen, zunächst von der höheren Kilometerpauschale auszugehen und diese auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Das Finanzamt wird diese erhöhten Betriebsausgaben zunächst sicher nicht anerkennen, gegen diesen Bescheid sollte dann entsprechend Einspruch eingelegt werden. Die ersten Gerichtsverfahren werden schon bald anhängig sein.
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Quelle: http://www.selbststaendigentipps.de
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