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Kleine Mängel im Fahrtenbuch sind unschädlich

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 10. April 2008 unter dem AZ VI R 38/06 über die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches entschieden. Danach führen kleine Mängel am Fahrtenbuch nicht zur kompletten Verwerfung des Fahrtenbuches.  Im verhandelten Fall ging es um eine Fahrt mit einem Dienstwagen zur Tankstelle. Obwohl eine Tankrechnung vorlag, wurde diese Fahrt im Fahrtenbuch nicht eingetragen. Der BFH vertritt die Auffassung, dass es unverhältnismäßig sei, wegen dieses Mangels die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches insgesamt anzuzweifeln und dieses zu verwerfen.

Hier die Erlebnisse des Rechtsanwalts Udo Vetter mit seinem Fahrtenbuch.

Quellen:

  • Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. April 2008 unter dem AZ VI R 38/06
  • Erlebnisse des Rechtsanwalts Udo Vetter mit seinem Fahrtenbuch

Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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