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Konjunkturpakete entlasten Unternehmen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Die große Wirtschaftskrise ist in aller Munde und die Regierung hat etwas dagegen getan. Die Konjunkturpakete sollen Unternehmen und Steuerzahler entlasten. Welche Regelungen dabei besonders wichtig sind und welche Änderungen anfallen, soll kurz geschildert werden.

Die meisten der Regelungen beziehen sich im Übrigen ausschließlich auf die Zeiträume 2009 bis 2010.

Öffentliche Investitionen und Abschreibungen

Insgesamt 18 Milliarden Euro wollen Bund und Länder in den Jahren 2009 und 2010 in die Infrastruktur investieren. Dabei werden insbesondere Handwerker in den Genuss dieser Gelder kommen, denn zahlreiche Schulen sollen saniert und renoviert werden. Für die öffentlichen Ausschreibungen gelten erleichterte Richtwerte, so müssen viele Projekte nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden. Ebenfalls werden die Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausgaben abgesenkt. Beispielsweise werden freihändige Vergaben bis zu 100.000 Euro möglich. Ebenfalls ergeben sich aus den Konjunkturpaketen Erleichterungen bei unternehmerischen Abschreibungen. Die degressive Abschreibung wurde im vergangenen Jahr abgeschafft, dank Konjunkturpaket rückwirkend zum 01.01.2009 wieder eingeführt. Damit sind auch Sonderabschreibungen in Höhe von 25 Prozent möglich. Diese erfolgen im Jahr der Anschaffung. Möglich waren Sonderabschreibungen bisher, wenn die Gewinne im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Euro betrugen, jetzt dürfen sie bei 200.000 Euro liegen.

Arbeitnehmer in den Konjunkturpaketen

Insbesondere im Arbeitnehmerbereich bringen die Konjunkturpakete viele Änderungen mit sich. Die Arbeitslosenversicherung wird nicht, wie geplant, auf 3,0 Prozent angehoben. Auch können Entlassungen mittlerweile durch Betriebsferien vermieden werden, wenngleich auch weiterhin die Wünsche der Mitarbeiter von Bedeutung sind. Ebenfalls können Arbeitnehmer in Kurzarbeit fortgebildet und qualifiziert werden. Insgesamt stehen in den beiden Jahren 2009 und 2010 zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Neben Kurzarbeitern werden die Förderungen für junge Menschen ohne Berufsabschluss gewährt. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung wurde zum 01.07.2009 von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt. Arbeitnehmer tragen 7,9 Prozent, Arbeitgeber 7,0 Prozent. Bei der Kurzarbeit wurde das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Es müssen derzeit keine Minusstunden mehr angehäuft werden und Kurzarbeit wird auch dann genehmigt, wenn weniger als ein Drittel des Personals betroffen ist. Die Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal hälftig erstattet.

Steuerliche Änderungen

Bei den Handwerkerrechnungen können in beiden Jahren jetzt 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden, der Betrag hat sich damit verdoppelt. Jeweils 20 Prozent von 6.000 Euro sind steuerlich absetzbar, wenn die Rechnungen per Banküberweisung gezahlt wurden. Die steuerlichen Grundfreibeträge werden 2009 auf 7.834 Euro, ab 2010 auf 8.004 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz hingegen wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Weitere tarifliche Werte der Steuern werden um 400 Euro angehoben, ab 2010 um noch einmal 330 Euro.

Quelle: Pro Firma 05/2009, S. 2 – 5


Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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