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Kosten der Betriebsratswahl

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Im Jahr 2010 ist es wieder soweit – die Betriebsratswahl findet statt. Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass zusätzliche Kosten anfallen. Diese sollten Sie unbedingt bei der Personalkostenplanung berücksichtigen. Gerade in größeren Betrieben fallen sehr hohe Kosten an, die Sie entsprechend einplanen müssen.

Denn bereits das Betriebsverfassungsgesetz regelt in § 20, dass Sie als Unternehmer die Kosten für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts zu tragen haben.

Welche Kosten fallen an?

Zunächst einmal müssen Sie mit Kosten für den Entwurf, Druck und Verteilung der Wahlzettel rechnen. Kleinere Beträge müssen für benötigte Gesetzestexte eingeplant werden. Hinzu kommen eventuell notwendige Schulungsveranstaltungen, die Sie ebenfalls in einem angemessenen Rahmen zu tragen haben.

Zusätzlich sollten Sie die Ausfallzeiten bedenken. Nicht nur der Wahlvorstand selbst fällt während der Vorbereitung der Betriebsratswahl 2010 für die übliche Arbeit aus. Die anderen Mitarbeiter benötigen Zeit für die Stimmabgabe, die grundsätzlich in die Arbeitszeit fällt und keine Lohnkürzung vorsieht. Bei 1.000 Mitarbeitern, die sich für 30 Minuten mit den Betriebsratswahlen 2010 befassen, inklusive Gesprächen über die Wahl, entsteht bereits ein Arbeitsausfall von 62 Tagen.

Wichtig: Sie können diese Kosten nicht vermeiden, sie aber sehr wohl einplanen. Und das sollten Sie auch tun, denn Einfluss haben Sie darauf nicht.

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Quelle: KKH-Allianz Nachrichten 01/2010


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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