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Kosten für den Messebesuch sind Betriebsausgabe

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Doch was genau und in welcher Höhe darf angesetzt werden? Das Gründerlexikon berichtete darüber im April ausführlich. Erfurt, 01. April 2016 – Frühjahr und Herbst sind die typischen Jahreszeiten für Messen. Vor allem im Gründungsbereich gibt es viele Messen für Existenzgründer. Die Kosten, die damit in Verbindung anfallen, dürfen Unternehmer oder Selbstständige in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben deklarieren. Diejenigen, die sich erst selbstständig machen möchten und daher zum Beispiel eine Gründermesse besuchen, dürfen unter Umständen die Kosten ebenfalls in ihrer Steuererklärung angeben, so das Gründerlexikon.

Das dürfen Unternehmer als Betriebsausgaben ansetzen

Auf jeden Fall dürfen Selbstständige die Kosten für die Eintrittskarten als Betriebsausgabe geltend machen. Auch die Fahrtkosten dürfen mit angerechnet werden. Hier ist die Regelung so, dass sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt pro Kilometer mit 0,30 Euro pauschal angesetzt werden dürfen. Je nachdem, wie lange der Unternehmer unterwegs war, könnte er sogar Verpflegungspauschalen ansetzen. War er mehr als 8 Stunden außer Haus, darf er 12 Euro bei der Gewinnermittlung ansetzen.

Natürlich muss der Messebesuch betrieblich sinnvoll sein, wenn die Kosten dafür als Betriebsausgabe angesetzt werden sollen. Ein Unternehmer, der beispielsweise eine Bäckerei betreibt, muss schon gute Gründe nennen, warum er gerade eine Wohnmobil-Messe besucht. Daher ist es ratsam, sich kurz den Grund zu notieren, warum der Besuch der Messe “betrieblich notwendig” war.

Die Eintrittskarte und eventuelle Rechnungen in Verbindung mit dem Messebesuch sollten als Nachweise aufgebhoben werden. Quittungen für Essen und Getränke sollten ebenfalls aufbewahrt werden, hier kann die Vorsteuer erstattet werden.

Betriebsausgaben bei “Gründungswilligen”

Personen, die noch kein Unternehmen gegründet haben, sich aber darüber informieren, dürfen die Kosten natürlich nicht als Betriebsausgabe deklarieren – sie haben ja noch keinen eigenen Betrieb. Dennoch können unter Umständen die Ausgaben ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.

Allerdings fragt das Finanzamt in der Regel dann schon genauer nach. Vor allem wenn die Fahrtkosten etwas höher sind. Daher sollten auch hier die Gründe kurz notiert werden. Zum Beispiel Weiterbildung, Beratungen in Anspruch nehmen, Geschäftspartner suchen usw. Visitenkarten von Unternehmensberatern, Flyer von Infoveranstaltungen etc. sollten in diesem Falle ebenfalls unbedingt werden.

Bildnachweise: © Zerbor/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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