Zunehmend mehr Menschen gehen krank zur Arbeit. Einer aktuellen Studie der AOK zufolge sind zwei Drittel der Arbeitnehmer so unvernünftig, auch bei Krankheit zur Arbeit zu gehen.
Als Gründe werden von 30 Prozent der Befragten angegeben, dass die Arbeit sonst liegen bleiben würde. 20 Prozent haben Angst, ihren Job zu verlieren und zehn Prozent haben Angst vor Ärger und Streit mit den Kollegen. Sechs Prozent fürchten sich bei einer Krankschreibung sogar vor Ärger mit dem Chef.
Der Fehlzeiten-Report 2009 brachte diese erschreckenden Zahlen hervor und zeigt damit, wie unvernünftig viele Mitarbeiter mit ihrer Gesundheit umgehen. Doch nicht sie alleine trifft die Schuld, oft wird vom Chef vermittelt, dass der Arbeitsausfall bei Krankheit finanziell nicht tragbar sei.
Arbeitgeber sollten Vorbild sein
Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern gegenüber nicht nur eine Führungsposition einnehmen, sondern genauso eine Vorbildfunktion. Kranke Mitarbeiter gehören nicht in die Arbeit. Sie benötigen länger für ihre Arbeit, weil sie sich nicht recht konzentrieren können, machen Fehler und gefährden somit Folgetermine und die Kundenzufriedenheit.
Gut 22 Prozent der Arbeitsstunden in Unternehmen werden den Studienangaben zufolge verschwendet, weil die Mitarbeiter krank zur Arbeit erscheinen. Dabei entsteht eine deutlich verringerte Produktivität, ebenso wie Nacharbeiten notwendig werden, weil Fehler aufgetreten sind. Kranke Mitarbeiter sind also nur dann ein Kostenfaktor, wenn sie trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen.
Gefährliches Pflichtbewusstsein
Neben den Kosten für unkonzentriertes Arbeiten gehen auch Gefahren vom Arbeitsantritt bei Krankheit aus. Ein Schwindelgefühl beim Dachdecker kann tödlich enden. Die einfache Erkältung kann zu einer Grippewelle unter den Kollegen und Kunden führen.
Wer krank zur Arbeit geht, verschleppt nicht nur die eigene Krankheit, sondern gefährdet Kollegen und arbeitet unproduktiv.
Am 13.12.2011 wurde das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält die Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie…
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.