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Start-up-Szene schockiert durch Kürzung der Invest-Förderung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Start-up-Szene schockiert durch Kürzung der Invest-Förderung

Während der vergangenen neun Jahre förderte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch steuerfreie Zuschüsse finanzielle Investitionen von Privatpersonen in Start-up-Unternehmen. Der Erfolg ließ sich sehen: Zwischen der Einführung des INVEST-Programms im Mai 2013 und dem Beginn des Jahres 2022 soll ein Venture Capital-Finanzierungsvolumen von rund einer Milliarde Euro in mehr als 11.000 innovative Gründungsbetriebe in Deutschland geflossen sein. Ein Grund zur Weiterführung der angebotenen Unterstützungsmaßnahmen scheint dies für die Bundesregierung jedoch nicht zu sein – ganz im Gegenteil. Zum 1. März 2022 sind gleich drei Einschränkungen der bisherigen Förderungsmöglichkeiten in Kraft getreten.

Weshalb wurden die Änderungen beschlossen?

„Never change a winning team“ – auf ein erfolgreiches Regierungsprogramm scheint diese sportliche Empfehlung keine Anwendung zu finden. So viele sogenannte Business Angels haben die angebotene Bezuschussung durch den Staat im Rahmen des Finanzierungsprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ in Anspruch genommen, dass zum 1. März 2022 die Reißleine gezogen wurde. Begründet wurden die neu eingeführten Bedingungen zur Förderungswürdigkeit vom BMWK mit der Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel von rund 45 Millionen Euro. Ohne Kürzungen prognostizierten Experten leere Kassen bereits vor dem geplanten Ende der derzeit am 31. Dezember auslaufenden steuerfreien Wagnis-Kapitalzuschüsse.

Wer profitiert von dem Investitionsprogramm?

Die Bedeutung der innovativen Gründungsszene für die deutsche Wirtschaft lässt sich auch am aktuellen Koalitionsvertrag ablesen. Danach steht bei der neuen Regierung unter anderem die Förderung von Start-ups und klein- bis mittelständischen Unternehmen im Fokus, und das mit gutem Grund: Die erfolgreiche Umsetzung einer neuen Geschäftsidee steht und fällt in vielen Fällen mit dem Vorhandensein ausreichenden Wagniskapitals. Das INVEST-Programm bietet hier jungen Unternehmen wie auch privaten Investoren eine gleichsam sinnvolle Unterstützung:

  • Offiziell zertifizierte Bescheinigungen erfolgreicher Anträge auf förderfähige Investoren-Beteiligungen erleichtern Start-ups die Suche nach Kapitalgebern
  • Das finanzielle Risiko bei einer Unternehmensbeteiligung durch Privatinvestoren sinkt: Geschäftsanteile lassen sich günstiger erwerben, verbleiben jedoch komplett in Hand der Geldgeber.

Wurde das Programm auch nicht vorzeitig eingestellt, so wurden doch die Bedingungen für eine erfolgreiche Antragstellung verschärft. Noch immer müssen sich die sogenannten Business Angels zu einer finanziellen Unternehmensbeteiligung von einem Mindestzeitraum von drei Jahren verpflichten. In allen anderen Aspekten jedoch sind Änderungen vorgenommen worden.

Start-up-Szene schockiert durch Kürzung der Invest-Förderung
Experten bemängeln neben den Kürzungen die kurze Vorlaufzeit der Änderungen.

Was ist neu beim INVEST-Programm?

Die neu eingeführten Kürzungen betreffen drei wesentliche Punkte der Förderungsmöglichkeiten:

Anschlussinvestitionen ausgeschlossen

Ab sofort gelten erneut einzig Erstinvestitionen als förderfähig, die Bezuschussung von Anschlussinvestitionen entfällt.

Hinweis: Der jetzige Stand geht zurück zu den Anfängen des INVEST-Förderprogramms. Die Ausweitung der Zuschüsse auf Folgefinanzierungen wurde erst nach vier Jahren seines Bestehens im Zuge einer Neuauflage der Förderrichtlinie 2017 beschlossen.

Anhebung der Investitionssumme

Als weitere Bedingung für eine erfolgreiche Antragstellung auf einen INVEST-Zuschuss muss künftig ein Investitionskapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; knüpft der Geldgeber seine Unterstützung an das Erreichen vereinbarter Zwischenziele, muss jede der separaten Zahlungen diese Summe betragen. Damit haben sich die erforderlichen Eigenkapital-Beteiligungen vom 10.000 Euro um mehr als die Hälfte erhöht. Darüber hinaus ist die Bezuschussung auf maximal 500.000 Euro pro Kalenderjahr und Business Angel limitiert.

Geringere Bezuschussung für Wandeldarlehen

Forderungen aus sogenannten Wandeldarlehen können erst nach einer kompletten Auszahlung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden, zudem muss das schuldende Unternehmen über liquide Mittel zu einer Rückzahlung verfügen. Während die Höhe der Rückerstattung jedes einzelnen Privatinvestors bislang bei einem Fünftel des Ausgabepreises seiner Anteile lag, wurde dieser Erwerbszuschuss nun um die Hälfte auf zehn Prozent reduziert. Einzig bei offenen Direktbeteiligungen über drei Jahre oder mehr verbleibt die Zusage zu einem 20-prozentigen Zuschuss.

Hinweis: Sämtliche Neuregelungen gelten ausschließlich für nach dem 1. März 2022 eingereichte Bewilligungsanträge. Zuvor beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangene Förderungsanträge werden weiterhin nach dem zum damaligen Zeitpunkt einschlägigen Bedingungen beschieden.

Folgen der Neuregelungen

Zwar sind die Befürchtungen innerhalb der deutschen Start-up-Szene groß, aufgrund der Neuregelungen künftig weniger Kapitalgeber zu finden. Primär der Förderungsausschluss von Anschlussfinanzierungen steht in der Kritik und begründet Bedenken, selbst Bestandsinvestoren nicht von weiteren Unterstützungen überzeugen zu können. Durch die plötzliche und unerwartete Einführung der strengeren Anforderungen würden Investoren zu Neuplanungen ihres Budgets gezwungen. Selbst in laufenden Finanzierungsrunden könnten so bereits getroffene Zusagen zurückgenommen werden, ist es dem Gründungsunternehmen nicht möglich, seine Förderungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Dennoch: Gemeinsam soll nun an einem Strang gezogen werden, um zumindest eine reibungslose Aufrechterhaltung des INVEST-Förderprogramms über den 31. Dezember 2022 hinaus zu gewährleisten. Dies läge nicht nur im Sinne der Start-up-Unternehmen oder Business Angels. Sondern entspräche auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Alternative Bezuschussungen durch Risikokapitalgeber

Direktinvestitionen von Privatpersonen gelten als unerlässlich für die Marktetablierung innovativer Start-ups und als bedeutender Faktor für eine langfristig stabile Wirtschaftslage. Aufgrund des Erfolges des INVEST-Förderprogramms werden aktuell weitere Optionen zur Kapitalausstattung junger Unternehmen geprüft, die in ihrem Grundsatz den staatlichen Zuschüssen ähneln sollen. Eine Idee: nicht bereits den Anteilserwerb durch Privatpersonen über Venture Capital-Fonds steuerlich zu fördern, sondern die Beteiligungen an den Zielunternehmen direkt. Der Grundgedanke dieser Passivinvestitionsförderung liegt in der Hoffnung, so noch mehr private Geldgeber zur Bereitstellung von Wagniskapital zu aktivieren. Ab einer Höhe von 10.000 Euro sollen Investitionen in die Venture-Capital-Fonds bezuschusst werden, die administrative Bearbeitung ebenso wie bei INVEST dem BAFA obliegen.

Bildnachweise: © fizkes – stock.adobe.com, © Antonioguillem – stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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