Ein Fahrtenbuch muss stets einwandfrei, d.h. lückenlos, zeitnah und vollständig geführt werden, da es sonst nicht von der Finanzverwaltung anerkannt werden kann.
Schon bei nur ganz geringen Mängeln verwirft das Finanzamt das Fahrtenbuch und wendet gnadenlos für das ganze Jahr die 1 % – Regelung an. Diese besagt, dass der inländische Bruttolistenpreis des Kfz als Grundlage für die Berechnung der privaten Nutzung des Autos herangezogen wird. Also 1 % von dieser Grundlage pro Monat. Somit wird dann unterstellt, das Auto würde 12 % im Jahr privat genutzt werden. Damit wird also letztendlich der Gewinn um 12 % erhöht. Die ordnungsgemäße Führung ist weitaus günstiger und sollte deshalb auch genauestens dokumentiert werden.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.