Die Finanzbehörden legen jährlich die sogenannten „Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben“ fest. Gemeint sind damit Sachentnahmen zum Eigenverbrauch, die jeweiligen Pauschalbeträge werden aufgrund aktueller Erfahrungswerte bemessen.
So werden die Jahreswerte gelesen
Die in der Tabelle aufgeführten Pauschalbeträge beziehen sich auf den Konsum von Lebensmittel und Getränken pro Person und Jahr. Für Kinder unter zwei Jahren können keine Pauschbeträge angesetzt werden, für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zählt der halbe Satz. Handelt es sich bei dem jeweiligen Betrieb um einen Mischbetrieb wie zum Beispiel eine Kombination aus Bäckerei mit Gastwirtschaft oder Café, dürfen die höheren Beträge angesetzt werden.
Gewerbezweig | Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer | ||
ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt | |
€ | € | € | |
Bäckerei | 1.133 | 382 | 1.515 |
Fleischerei | 878 | 789 | 1.667 |
Gast- und Speisewirtschaften | |||
|
1.107 | 929 | 2.036 |
|
1.527 | 1.667 | 3.194 |
Getränkeeinzelhandel | 90 | 280 | 370 |
Café und Konditorei | 1.095 | 611 | 1.706 |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) | 611 | 64 | 675 |
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) | 1.247 | 713 | 1.960 |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 280 | 204 | 484 |
Quelle: Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Normen: EStG:6/1/4 Fundstellen: BStBl-2012-I-1247, BB-2013-0021, DStR-2012-2601, UR-2013-0077 |
Unentgeltliche Wertabgaben und Vorsteuerabzug
Bei Betrieben aus der Lebensmittelbranche, wie Bäckereien, Gaststätten oder Metzgereien und dem Einzelhandel unterstellt das Finanzamt, dass die Versorgung der Familie aus den Geschäftsbeständen erfolgt. Daraus folgt, dass der Unternehmer zum einen als eigener Kunde zu werten ist, gleichzeitig aber auch private Entnahmen vornimmt. Gebucht wird die unentgeltliche Wertabgabe auf ein Unterkonto der Privatentnahmen, der Erlös wird mit einer Umsatzsteuer verbucht. Allerdings entfällt andererseits der Vorsteuerabzug, da die Waren als Privatentnahme für den Eigenbedarf verwendet werden. Was das Thema Vorsteuerabzug angeht, sollten Unternehmer genau auf ihre Belege achten, wenn Bewirtungskosten steuerlich geltend gemacht werden sollen. Wie diese vom Finanzamt auch anerkannt werden, lesen Sie hier. Grundsätzlich ist zu beachten, dass unentgeltliche Wertabgaben und auch die Pauschbeträge nur von Einzelunternehmern und vertraglich berechtigten Gesellschaftern einer Personengesellschaft entnommen werden dürfen. Gesellschafter oder auch Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft würden sich bei so einem Verhalten der „Untreue“ schuldig machen. Sind Wertabgaben vertraglich genehmigt, dann werden sie in diesem Fall als geldwerter Vorteil und damit als zu versteuernder Bestandteil des Einkommens behandelt.
Quellen: Gesetze-im-internet-de Datev.de ,
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