Mögliche Leasingobjekte Die wohl bekannteste Form des Leasing ist das Fahrzeugleasing. Darüber hinaus kann ein Unternehmer aber auch Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Kopierer, Computer, Faxgeräte und andere Ausstattungsgegenstände leasen. Was ist Leasing eigentlich?
Leasing ist ein anderer Begriff für mieten. Der Leasingnehmer mietet also von einem Leasinggeber für eine bestimmte Zeit zu einem entsprechenden Geldbetrag und unter der Einhaltung anderer Vereinbarungen einen Gegenstand. Ein Unterschied zur herkömmlichen Vermietung besteht häufig in der Übertragung von Pflichten auf den Leasingnehmer. VertragsgestaltungZum Einen werden Leasingverträge als gewöhnliche Mietverträge abgeschlossen. Dabei trägt der Leasinggeber das Risiko, das heißt Reparaturen und Wartungen sind von ihm zu tragen. Der Vertrag kann innerhalb kürzester Zeit von beiden Seiten gekündigt werden. Eigentümer des Objektes bleibt der Leasinggeber. Beim Finanzierungsleasing verhinderte eine feste Grundmietzeit die vorzeitige Kündigung des Vertrages. Im Wesentlichen existieren zwei Formen des Finanzierungsleasings. Zum Einen den Vollamortisationsvertrag – mit diesem Vertrag erhält der Leasinggeber während der Leasingdauer die vollen Kosten des Leasingobjektes in Form der Raten. Bei diesem Vertragstyp ist die Möglichkeit des Kaufes nach Vertragsende möglich. Bei sogenannten Teilamortisationsverträgen decken die gezahlten Raten nicht die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Objektes. Nach Vertragsende kann der Gegenstand an einen Dritten verkauft, vom Leasinggeber zurückgenommen oder auch vom Leasingnehmer erworben werden. Leasingverträge ja oder nein? Diese Frage kann prinzipiell nicht mit einer Patentlösung beantwortet werden. Vielmehr kommt es auf jede einzelne Situation an. Das Zauberwort lautet „Vergleichsrechnung anstellen“. Ein Experte sollte jede Situation unabhängig voneinander nachrechnen. Somit kann eine Aussage darüber getroffen werden, welche Möglichkeit günstiger ist und welche nicht. Wer nicht unbedingt einen Berater beauftragen möchte, der kann auch selbst eine Vergleichsrechnung anstellen. Allerdings sind in dem hier vorgeschlagenen Onlinerechner nicht alle möglichen Komponenten des Leasings enthalten. Auf der Internetseite http://www.steuern-online.de kann man die Daten eingeben und erhält als Lösung einen Effektivzins. Diesen Prozentsatz vergleicht man nun mit dem eines bankenüblichen Darlehens und erfährt dadurch, ob die Finanzierung durch Leasing günstiger oder ungünstiger ist als ein Darlehen dafür aufzunehmen. Vorteile des Leasings Beim Leasing ergeben sich mitunter steuerlicher Vorteil, denn die Leasingraten sind für den Leasingnehmer Betriebsausgaben und mindern den Gewinn sofort. Dies ist allerdings von Existenzgründern nicht immer ein gewünschter Effekt, denn in den meisten Fällen sind die Gewinne der Jungunternehmer zu Beginn Ihrer Tätigkeit derartig niedrig, dass ein gewinnmindernder Effekt unerwünscht ist. Andererseits bietet das Leasing einen Liquiditätsvorteil, da keine Unsummen an Geld für den Kauf des Gegenstandes ausgegeben werden müssen, sondern Stück für Stück eine Auszahlung erfolgt.
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.