Die Lohnsteuerkarte in Papierform hat ausgedient. Die gelbe Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 ist die letzte ihrer Art.
Elektronisches Verfahren
Ab 2011 sollte die Einführung des elektronischen Verfahrens (Elster Lohn II) starten. Durch Verzögerungen beginnt dass elektronische Verfahren nach dem neuen Fahrplan erst in 2012. Damit behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2011. Der Arbeitgeber darf die gelbe Lohnsteuerkarte den Arbeitnehmern noch nicht zurückgeben.
Eingetragene Freibeträge
Die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Daten und Freibeträge behalten ebenfalls ihre Gültigkeit. Wollen Steuerpflichtige ihre Eintragungen ändern, ist ab 2011 nicht mehr die Gemeinde zuständig. Alle Änderungen müssen direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Das genaue Prozedere dazu, soll bis dahin per Gesetz geregelt werden.
Datenbank ELStAM – Verfahren ab 2012
Jeder Bürger hat in den letzten Jahren eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer zugesandt bekommen. Unter dieser Identifikationsnummer werden bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zukünftig die Merkmale der Vorderseite der Lohnsteuerkarte gespeichert. Die Datenbank nennt sich ELStAM, das steht für Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Daten zur Berechnung der Lohnsteuer dann elektronisch von der ELStAM Datenbank ab. Arbeitnehmer brauchen keine Lohnsteuerkarten oder ein Ersatzpapier zur Lohnberechnung mehr abzugeben.
Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber stellt für die Arbeitnehmer weiterhin jährlich die Lohnsteuerbescheinigung aus. Daran ändert sich nichts.
Quelle: Steuertipps aktuell
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Quelle: steuerberaten.de
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