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Lohnsteuerkarte: Doch keine Abschaffung?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

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Die Lohnsteuerkarte begleitet viele von uns ihr ganzes Leben lang schon. Doch damit sollte ab dem kommenden Jahr nun Schluss sein. Grund dafür ist die elektronische Lohnsteuermeldung via Elster.

Sie soll den Arbeitgebern über die ELSTAM Datenbank alle benötigten Daten zur Ermittlung und Übertragung der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt zur Verfügung stellen. Das sollte nach ursprünglichen Planungen bereits 2011 der Fall sein, weshalb die Lohnsteuerkarte auf Papier für 2010 die letzte ihrer Art sein wird.

Allerdings ist nun klar geworden, dass die Datenbank erst ab dem Jahr 2012 vollständig zur Verfügung stehen wird. Dennoch will man keine Lohnsteuerkarten auf Papier mehr für 2011 ausgeben, sondern hat beschlossen, dass die Lohnsteuerkarte von 2010 auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit behält. Das gilt sowohl für die Lohnsteuerklasse, als auch für die evtl. eingetragenen Freibeträge.

Was Arbeitnehmer beachten müssen

Für Arbeitnehmer gilt deshalb:

  • Lohnsteuerkarte 2010 gut aufbewahren, auch wenn derzeit keine Beschäftigung ausgeübt wird
  • Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug beim Finanzamt beantragen, wenn in 2011 erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird

Quellen:

  • Der Steuerzahler, Februar 2010, S. 39
  • Der Steuerzahler, Februar 2010, S. 43

Bildnachweise: © StockGood/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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