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Lustige Betriebsausgaben

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

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Mitarite Essen – ja, für Mitarbeiter kann man einen bestimmten Betrag in Essensgutscheinen als Betriebsausgaben absetzen. Wer aber die Mitarite sind, wissen wir auch nicht.

Mankogeld

Fehlgeldentschädigung

Ampel

Bahnschranke

Grabstein

Straßenwaage

Geldabschreibung

kasperletheater – im Ernst?

Bewerbungsmappe – Bürobedarf

Arbeitsvertrag

tischfussball

kicker – für Mitarbeiter, gute Idee. Würde ich unter Raumkosten absetzen.

freistellungsauftrag – den kann man nicht absetzen, nur bei der Bank stellen oder ändern.

flöte

Wandaschenbecher – Bürobedarf oder Raumkosten oder aufhören mit Rauchen 😉

Beschriftungen

Bürgschaftsbank

zuflussprinzip

vogelhäuschen – Raumkosten, wenn Mietvertrag

jachten – geht schon lange nicht mehr

wie buche ich trinkgeld

Fernfahrer – Menschen kann man nicht absetzen

Formular Eigenbeleg

JaLOSI – Tippfehler

broken strings – kaputte Reizwäsche?!?

usb card – da verwechselt jemand SD CARD mit USB Stick, oder gibt´s USB Card wirklich?

Schiffsbeteiligung

Reitpferd – als Unternehmen, welches Reitpferde vermittelt, kann man auch ein Reitpferd absetzen.

bruttolisetnpreis – Tippfehler

Befreiungsversicherung – kennt jemand so eine Versicherung?

Gruppenabschreibung – will da jemand seine Mitarbeitergruppen abschreiben?

Afa für Koffer – das muss ein verdammt teurer Koffer sein, wenn er abgeschrieben werden kann.

Fgahrtenbuch – nein, für den Garten muss ein Unternehmer kein Buch erstellen, wie er diesen nutzt.

Haushaltsmüll – den muss schon jeder Unternehmer selbst entsorgen

Aktenschrnak – Tippfehler

Anschffungskosten – Tippfehler

Ansparabschreiben – Ansparen und abschreiben?

Atemschutz – manchmal wirklich angebracht

PC-Brille – gibt es jetzt auch schon 3D-PCs?

Krankengruß – mit Blumen kann man kranke Mitarbeiter überraschen

Autoraiffen – Tippfehler

Barbeitungsgebühr – Tippfehler

Beuträge – Tippfehler, aber Beiträge können Betriebsausgaben sein

Zahlungen der Berufsgenossenschaft – leider zahlt die Berufsgenossenschaft nur selten, nur die Unternehmer dürfen zahlen


Bildnachweise: © bernardbodo/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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