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Macht ein Bausparvertrag für Selbstständige Sinn?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Der Bausparvertrag ist eine der beliebtesten Anlageformen der Deutschen, ähnlich wie das Sparbuch. Beide haben jedoch eines gemein: geringe Zinsen für die angesparten Gelder. Dennoch kann sich ein Bausparvertrag in einigen Fällen lohnen. Denn er wird mit Hilfe staatlicher Mittel gefördert. So können beispielsweise Arbeitnehmer, deren vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag eingezahlt werden, den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, sofern das Jahreseinkommen 17.900 Euro nicht überschreitet. Selbstständige haben allerdings keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Durch den Bausparvertrag zur günstigen Baufinanzierung

Auch wenn Selbstständige keine Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten, konnten sie in der Vergangenheit dennoch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Die staatlichen Fördermittel sollten jedoch nicht alleiniger Sinn und Zweck des Abschlusses eines Bausparvertrages sein. Vielmehr geht es um das Bauspardarlehen.

Mit dem Bausparvertrag sichern sich sowohl Selbstständige, als auch Arbeitnehmer besonders günstige Zinsen für das spätere Bauspardarlehen. Damit kann die gesamte Baufinanzierung beim Hauskauf oder -bau deutlich günstiger ausfallen.

Auf Kosten und Gebühren beim Bausparvertrag achten

Ein Nachteil beim Bausparvertrag sind die hohen Abschlussgebühren, weshalb er sich als reine Geldanlage nicht eignet. Allerdings gibt es einige Anbieter, die diese Gebühren erstatten, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass keine Kontoführungsgebühren erhoben werden.

Zusätzliche Angebote, wie ein Zeitschriftenabo, werden beim Bausparvertrag oftmals mit verkauft. Auf diese sollte man in jedem Fall verzichten, da sie nur unnötige Mehrkosten mit sich bringen. Wichtig ist die Betrachtung der Kosten sowie der Zinsen, die für das Bauspardarlehen geboten werden.

Quellen:
https://www.finanztip.de

Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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