≡ Menu

Manipulierte Kassensysteme

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Bereits vor mehr als 10 Jahren warnte der Bundesrechnungshof vor manipulierten Kassensystemen und den damit verbundenen Steuerausfällen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schätzt den jährlichen Steuerausfall aus Kassenmanipulation auf 5 bis 10 Milliarden Euro. Die Finanzminister der Länder haben sich daher auf ein Konzept geeinigt: INSIKA.

Berlin, 25. September 2015 – „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“, kurz INSIKA genannt, das ist das neue Konzept mit dem die Finanzminister der Länder der Kassenmanipulation ein Ende machen wollen.

Problematisch an der ganzen Sache ist, dass Kassensysteme bereits mit Manipulationssoftware geliefert werden. Hersteller erstellen ihre Kassensysteme aus vertriebsgründen teilweise bewusst nicht manipulationssicher.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte in einem Urteil sogar klar, dass Programmierer in voller Höhe für Steuerhinterziehungsschulden in Haft genommen werden können, wenn diese einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben (FG Rheinland-Pfalz, 5 V 2068/14).

Wie wird manipuliert?

Die Möglichkeiten zur Kassenmanipulation sind vielfältig. Hier nur einige Möglichkeiten:

  • Herabsetzung des Tagesumsatzes

  • Anzahl und Höhe der Umsätze verändern

  • Stornos verändern

  • Missbrauch des Trainingsspeichers in der Gastronomie

Häufig können Daten beliebig oft verändert werden, ohne dass dies Spuren in den Systemen hinterlässt. Schwarze Steuerschafe können daher beliebig oft ihre Buchführung verändern, ohne dass dies irgendwo registriert wird und damit auch nicht kontrolliert werden kann.

INSIKA soll Abhilfe schaffen

2011 legte das Bundesfinanzministerium fest, dass Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme bis 2016 umrüsten müssen, indem sie die Voraussetzungen erfüllen, die im BMF-Schreiben genannt werden (26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004-07). Betroffene Unternehmer müssen jetzt prüfen, ob sie ihre eigenen Kassen umrüsten müssen beziehungsweise ob dies überhaupt möglich ist. Bei einigen Kassensystemen ist dies nämlich gar nicht möglich. Die Kassenhersteller bieten in diesen Fällen umfangreiche Hilfe an.

Unabhängig davon soll INSIKA – eine Art elektronische Signatur – die Manipulationssicherheit noch weiter verbessern. Das jeweilige Kassensystem soll dabei an Smartcards angeschlossen werden. Bei jedem Bezahlvorgang wird dann eine Signatur erstellt, die sowohl auf dem Kassenbon als auch auf der Smartcard gespeichert wird. Dies soll verhindern, dass Daten im Nachhinein geändert und manipuliert werden können.

Noch nicht alle Fragen geklärt

Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe von strafrechtlichen, europarechtlichen und technischen Fragen zu klären. INSIKA sollte bereits 2009 eingeführt werden, scheiterte jedoch an bürokratischen Hürden. Auch jetzt gibt es immer noch Bedenken. Beispielsweise kostet die Umstellung – gemäß vorsichtigen Schätzungen der IHK – 500 Millionen Euro. Weitere Gründe für die Nicht-Einführung sind:

  • Bargeldgeschäft nimmt deutlich ab
  • Unternehmen haben gerade erst in Kassensoftware investiert, Stichwort „Bondruck auf Kundenwunsch“
  • Unternehmensgründungen könnten erschwert werden, wenn das Kassensystem mehr Geld kostet als die übrige Ausstattung
  • Betrug ist trotzdem möglich, indem beispielsweise Umsätze einfach nicht erfasst werden – „schwarze Kassen“

Aktuell gibt es daher keinen Zeitplan, nachdem INSIKA eingeführt werden soll. Dieses Thema ist natürlich ein Dauerbrenner. Bereits seit Erfindung der ersten Registrierkassen gibt es immer wieder Manipulationsversuche. Doch vielleicht wird INSIKA auch irgendwann „im Sande verlaufen“…

Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen