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Mehr Steuergerechtigkeit und gleichzeitig Gutes für die Umwelt tun

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Der Berliner Jura-Professor Stefan Klinski, das FÖS e.V. sowie das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität zu Köln haben eine gemeinsame Studie durchgeführt. In dieser Studie ging es um die Erarbeitung alternativer Lösungskonzepte für die Realisierung von mehr Steuergerechtigkeit. Vor allem in Bezug auf die Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen.

Die zugrundeliegende Problematik

Es wird kritisiert, dass die aktuell gültige Regelung zur Besteuerung von Dienstwagen diejenigen steuerlich begünstigt, die einen Firmenwagen nutzen können. Die steuerliche Belastung fällt für einen Dienstwagen geringer aus als wäre derselbe geldwerte Vorteil in Form eines höheren finanziellen Einkommens ausgezahlt worden. Dadurch werden jedoch besonders die untere und mittlere Ebene von Unternehmen benachteiligt, da ihnen Dienstwagenregelungen wesentlich seltener zugänglich sind als Mitarbeitern der oberen Hierarchieebenen. Da die Berechnung des geldwerten Vorteils über die 1%-Methode auch noch sehr niedrig angesetzt ist, sprechen die Experten von einer Steuersubvention.

Gleichzeitig werden Unternehmen durch die geltenden Regeln dazu animiert, möglichst teure und damit allzu oft auch sehr verbrauchsstarke Fahrzeuge einzukaufen. Je teurer das Auto, desto höher die Steuervorteile. Noch dazu sind Dienstwagenregelungen für Arbeitgeber sehr attraktiv, da dadurch in der Praxis meist die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sinken sollen.

Lösungskonzepte für die Realisierung von mehr Steuergerechtigkeit

Lösung Teil 1: Geänderte Besteuerung beim Arbeitnehmer

Seitens der Arbeitnehmer soll laut dem Vorschlag der Experten eine Pauschalierung eingesetzt werden, bei der berücksichtigt wird, wie viele Kilometer der Nutzer des Firmenwagens privat fährt. Eine so genannte „kombinierte Privatnutzungspauschale“ bezieht die Gesamtfahrleistung sowie den spezifischen Verbrauch des Dienstwagens ein. Es handelt sich dabei konkret um die folgenden Änderungen:

  1. Anschaffungskosten statt Listenpreis: Es soll monatlich ein Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten als geldwerter Vorteil angesetzt werden, statt des meist zu niedrig angesetzten Listenpreises.
  2. Nutzungsbezogene Komponente: Einbezogen werden soll nun ein neuer Prozentsatz, der den Kraftstoffverbrauch des Dienstwagens sowie die Fahrstrecken berücksichtigen soll.

Für die nutzungsbezogene Komponente wird der Kraftstoffverbrauch nicht tatsächlich erhoben – der Aufwand wäre hierfür zu hoch. Stattdessen soll auf den im Fahrzeugschein angegebenen Normverbrauch abgestellt werden. So können die Treibstoffkosten je gefahrenen Kilometer berechnet werden. Auch die Berechnung der privaten Fahrstrecken wird neu festgelegt. Es wird ermittelt, wie hoch der Anteil der privaten Strecken an der gesamten Fahrleistung des Dienstwagens ist. Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung werden herausgerechnet. Was übrig bleibt, wird automatisch zu 75 Prozent dem Privatverbrauch zugerechnet.

Lösung Teil 2: Geänderte Besteuerung beim Arbeitgeber

Für Unternehmen ist es aktuell so, dass teure und meist verbrauchsstarke Dienstwagen größere Vorteile mit sich bringen als kleinere Wagen. Deshalb sollen hier gezielt Anreize gesetzt werden, dass in verbrauchsarme Modelle investiert wird. Hierfür wird empfohlen, eine CO2-Komponente einzuführen. Dadurch soll bewirkt werden, dass die Unternehmen nur einen geringeren Wert anstatt der Anschaffungskosten ansetzen kann, wenn die Emissionswerte schlecht sind. Bei besonders schlechten Emissionswerten soll die Anrechenbarkeit auf bis zu 50 Prozent gekappt werden können. Wenn jedoch Fahrzeuge mit sehr guten Emissionswerten angeschafft werden, sollen die Anschaffungskosten sogar zu 150 Prozent angesetzt werden können.

Auswirkungen der geforderten Reform

Die Experten, die diesen Reformvorschlag erarbeitet haben, versprechen sich davon zahlreiche positive Auswirkungen – und dies ohne einen nennenswerten Mehraufwand für Fiskus und Unternehmer:

  • zusätzliche Steuereinnahmen zwischen 2,9 und 4,6 Mrd. Euro pro Jahr
  • zusätzliche Mehreinnahmen im Bereich der Sozialversicherung von etwa 0,4 bis 0,9 Mrd. Euro pro Jahr
  • Verlagerung der Nachfrage der Unternehmen auf verbrauchsärmere Fahrzeuge
  • Förderung zukunftsweisender Technologien (z. B. Elektrofahrzeuge)
  • CO2-Einsparungen von bis zu 5,7 Mio. Tonnen in einem Zeitraum von acht Jahren
  • sinkender Straßenverkehr
  • vermutlich kaum Auswirkungen auf die Automobilbranche

Quelle: http://www.foes.de

Bildnachweise: © candy1812/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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