Viele Menschen denken, dass sich ein Wechsel der Krankenkasse in Zeiten des einheitlichen Beitragssatzes nicht mehr rechnet. Werden aber Zusatzbeiträge erhoben, lohnt es sich dennoch, über einen Krankenkassenwechsel nachzudenken.
Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzbar
Anfang 2010 trat ein Gesetz in Kraft, das es erlaubt, einen Großteil der Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen. Man bezahlt also weniger Lohnsteuer. Je höher der Beitrag zur Krankenversicherung ist, desto höher auch die Ersparnis. Aber natürlich hat der Gesetzgeber auch hier Grenzen gesetzt. Privat Versicherte können beispielsweise nur die sogenannte Grundversorgung absetzen.
Mit einem Lohnrechner die Ersparnis ausrechnen
Mit einem Lohnrechner können gerade privat Versicherte, zu denen in der Regel auch Selbstständige zu zählen sind, ihre steuerliche Ersparnis ausrechnen. Zuerst sollte man sich Angebote verschiedener Krankenkassen einholen. Anschließend gibt man die Beiträge in einen Lohnrechner ein und kann sich dann ganz einfach ausrechnen lassen, wie viel am Ende des Monats übrig bleibt. Vielleicht ergibt sich auf diese Weise eine Konstellation, in der man zwar höhere Beiträge zahlt – in der Regel auch für bessere Leistungen – aber letztens Endes eine größere steuerliche Ersparnis herauskommt, als bei einem günstigeren Anbieter. Man sollte sich allerdings in jedem Fall von der Aktualität des jeweiligen Lohnrechners überzeugen und sich auch nicht auf nur einen allein verlassen. Probieren Sie verschiedene Rechner aus und zögern sie nicht vor einem lukrativen Krankenkassenwechsel.
Onlinetipp:
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Quellen:
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