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Mit Kostenartenrechnung: Kostenstelleneinzelkosten und andere Fallstricke

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Den Kostenrechnern sagt man nicht ohne guten Grund nach, Korinthenk…er eh, Erbsenzähler zu sein. Sie machen ihrem Ruf alle Ehre, denn die den kostenrechnerischen Methoden zugrundeliegenden Definitionen wie z.B. Kostenstelleneinzelkosten sind bisweilen spitzfindig und komplex. Das aber dient nicht dazu, Klausurteilnehmer aufs Glatteis zu führen, sondern Kostenrechnungssysteme nutzbringend aufzubauen. Eines der bekanntesten Verfahren dieser Art ist der Betriebsabrechnungsbogen.

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein Verfahren der Vollkostenrechnung. Hier wird üblicherweise in Einzel- und in Gemeinkosten unterteilt. Einzelkosten sind diejenigen Kosten, die einem einzelnen Produkt direkt, also ohne Schlüsselung, zurechenbar sind. Alle übrigen Kosten heißen Gemeinkosten. Andernorts haben wir gezeigt, daß schon diese Abgrenzung außerordentlich problematisch sein kann, denn sie ist nicht starr, sondern branchenspezifisch anzuwenden. Was in einem Unternehmen eine Einzelkostenart ist, erscheint anderswo als Gemeinkostenart.

Begriffe erscheinen schwierig, wenn sie einander zu ähnlich zu sein scheinen. Dann werden sie nämlich verwechselt. Das ist hier nicht anders. So ist im Zusammenhang mit dem BAB oft auch von Kostenstelleneinzelkosten und von Kostenstellengemeinkosten die Rede; das aber ist ein ganz anderer Schauplatz:

So können die Einzelkosten nicht nur einem einzelnen Produkt (Kostenträger) direkt zugerechnet werden, sie lassen sich im BAB auch einer Kostenstelle direkt zurechnen. In einem Produktionsbetrieb beispielsweise sind Rohstoffverbräuche und Produktivlöhne Einzelkosten. Sie sind aber stets auch dem Lager bzw. den jeweiligen Produktionskostenstellen direkt zurechenbar. Anders kann das nur bei den Gemeinkosten sein:

  • Kosten: Einzelkosten oder Gemeinkosten
  • Gemeinkosten: Kostenstelleneinzelkosten oder Kostenstellengemeinkosten

Gemeinkosten lassen sich keinem Kostenträger direkt zurechnen. Sie müssen daher geschlüsselt werden, was das Hauptziel der Vollkostenrechnung ist. Sie können aber u.U. einer Kostenstelle im BAB direkt zugerechnet werden. Sie sind dann immer noch Gemeinkosten, heißen aber Kostenstelleneinzelkosten. Ein gutes Beispiel sind per Stromzähler auf die Kostenstellen verrechnete Energiekosten: sie sind den Kostenstellen, nicht aber den Produkten direkt zurechenbar.

Anders ist es beispielsweise bei den Kosten für betriebliche Versicherungen: sie lassen sich nicht nur den Produkten nicht direkt zurechen; sie können zudem im BAB auch den einzelnen Kostenstellen nicht direkt zugerechnet werden. Sie müssen also auf die Kostenstellen mit einem Schlüsselverfahren verrechnet werden (z.B. nach Anzahl der Mitarbeiter, Fläche oder dergleichen). Diese Kosten nennt man Kostenstellengemeinkosten.

Ja, das ist spitzfindig: Gemeinkosten können dennoch Kostenstelleneinzelkosten sein, oder eben Kostenstellengemeinkosten. Aber es ist auch bedeutsam: denn obwohl sich die Kostenrechner solche Definitions-Desaster ausdenken, um ihre Rechenverfahren richtig und aussagekräftig durchzuführen, eignet sich sowas auch hervorragend, Prüfungsteilnehmer aufs Glatteis zu führen. Die Aufgabenpoeten wissen das, und wissen auch, wie man schwierige Prüfungsfragen stellt. Nur wer sowas wie das hier mit schlafwandlerischer Sicherheit beherrscht, nimmt dabei auch die zu vergebenden Klausurpunkte mit.

Zum Erfolg gibt es keinen Lift, man muß immer die Treppe benutzen. Das ist mühselig und kostet Zeit – was besonders die schmerzhaft lernen die meinen, es in einem Kurzseminar meistern zu können.

Quellen:

  • gruenderlexikon.de
  • Zingel, Harry, „Kosten- und Leistungsrechnung“, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de

Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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