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Mitarbeiterbindung durch Altersvorsorge

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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 Unternehmen suchen Fachkräfte und junge Talente – eine betriebliche Altersvorsorge ist da ein starkes Argument. Denn junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen, dass die Betriebsrente nötig ist, um die gesetzliche Rente zu ergänzen.

63 Prozent der Arbeitnehmer finden es wichtig, dass ihr Unternehmen eine Betriebsrente ermöglicht, ergab eine Umfrage. Und immerhin die Hälfte der Betriebe bietet bereits eine betriebliche Altersvorsorge an, fand das Bundesministerium für Arbeit heraus. Unternehmen engagieren sich in der Altersvorsorge, weil sie dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen wollen. In einer Befragung der Unternehmensberatung Towers Watson im Jahr 2013 nannten 38 Prozent die Mitarbeiterbindung als entscheidenden Grund, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, 24 Prozent die Gewinnung von Talenten.

Altersvorsorgebeiträge als Betriebsausgabe

Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge eine kluge Wahl, weil die Beiträge nicht nur als Betriebsausgabe absetzbar, sondern auch steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Bis zu 2.904 Euro pro Jahr können so je Arbeitnehmer in die Altersvorsorge fließen.

Arbeitnehmer haben inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, und viele erwarten, dass die Arbeitgeber sie darin unterstützen, einen Vertrag abzuschließen. Gerade für kleinere Unternehmen bietet sich in diesem Fall eine Direktversicherung an. Wie die Direktversicherung für einen Arbeitnehmer angelegt werden kann, erläutern Experten auf swisslife-select.de.

Die Direktversicherung kann in drei Modellen gestaltet werden. Entweder zahlt allein der Arbeitgeber die Beiträge für den Arbeitnehmer – das ist die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Der Arbeitgeber könnte beispielweise statt einer Lohnerhöhung einen Betrag in gleicher Höhe für die Altersvorsorge anbieten. Er spart dann Sozialbeiträge.

In einer anderen Variante zahlt allein der Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung die Beiträge für die Direktversicherung. Ein Teil des Gehalts fließt direkt in die Altersvorsorge und reduziert das Bruttogehalt. Auch der Arbeitgeber spart einen Teil der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Als dritte Möglichkeit gibt es die gemischtfinanzierte Direktversicherung. Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zu den Beiträgen des Arbeitnehmers, beispielsweise in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.

Direktversicherungstipps für kleinere Unternehmen:

  • Entscheiden Sie sich für einen einzigen Versicherungsanbieter für alle Ihre Mitarbeiterverträge. Dann haben Sie einen eindeutigen Ansprechpartner und einheitliche Konditionen.

  • Reichen Sie die eingesparten Sozialabgaben an Ihre Mitarbeiter weiter. So punkten Sie in der Mitarbeiterbindung, denn Sie schaffen echten Mehrwert für den Mitarbeiter, ohne zusätzliche Kosten für das Unternehmen.

  • Gestalten Sie die Direktversicherung flexibel, damit auch Elternzeit oder Teilzeit abgebildet werden können.

  • Erkundigen Sie sich nach Kollektivverträgen. Diese lohnen sich ab zehn Mitarbeitern und erlauben weitere Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Direktversicherung ist für kleinere Unternehmen das Modell der Wahl, denn sie ist flexibel einsetzbar und erfordert vergleichsweise wenig Aufwand. 86 Prozent der Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung anbieten, setzen auf die Direktversicherung.


Bildnachweise: © VadimGuzhva/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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