Wie Nebeneinkünfte beim Finanzamt steuerfrei bleiben? Die meisten Kopfschmerzen der Gewerbetreibenden werden durch das Finanzamt und die Versteuerung des hart erarbeiteten Gewinns verursacht. Die am häufigsten gestellte Frage ist wohl die nach den Möglichkeiten, den Gewinn steuerfrei und somit legal am Finanzamt vorbei zuführen.
Existenzgründer versuchen in den meisten Fällen, ihrer Geschäftsidee oder ihrem Vorhaben hauptberuflich nachzugehen. Bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit existieren jedoch einige Risiken und Klippen, die der Existenzgründer geschickt umschiffen muss. Hohe Investitionen für die Erstanschaffung der Ware oder der Maschinen und Anlagen mindern den Gewinn des ersten Jahres überdurchschnittlich und sorgen nicht selten für die sogenannten Anfangsverluste.
Finanzielle Belastungen wie Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung oder Rentenversicherung müssen jedoch unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn gezahlt werden. Viele Existenzgründer suchen daher nach einer Möglichkeit, neben den geringen Betriebsgewinnen der Startphase, die privaten Vorsorgeaufwendungen so gering wie möglich zu halten.
Nicht zuletzt stellt auch die Beendigung des sicheren Angestelltenverhältnisses ein erhöhtes Risiko für den Existenzgründer dar. Die monatlichen Gehaltszahlungen werden zumindest in der Startphase des Unternehmens nicht durch entsprechende Gewinne ausgeglichen. In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Kassen sowie einem immer weiter voranschreitenden Subventionsabbau ist ein Ausweg aus der Lage kaum vorstellbar. Oder sollte es da doch eine Möglichkeit geben?
Die Lösung – die Selbständigkeit auf Probe
Wer verlangt denn, dass sich der Gründungswillige gleich hauptberuflich selbständig macht? Arbeitnehmer haben laut dem deutschen Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, einen sogenannten Härteausgleich in ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Durch diese steuerliche Möglichkeit, kann der Existenzgründungswillige zunächst die Möglichkeiten einer eventuellen Selbstständigkeit ausprobieren und darüber hinaus für sich selbst feststellen, ob der erzielbare Gewinn aus der Tätigkeit für die Deckung des Lebensunterhaltes ausreichend ist.
Was ist unter dem Härteausgleich zu verstehen?
Erzielt ein Arbeitnehmer neben seiner Tätigkeit Einkünfte aus einem Nebengewerbe, so bleiben die daraus erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb bis zu einem Betrag von jährlich 410 EUR steuerfrei. Bewegt sich der jährliche Gewinn der Nebentätigkeit zwischen 410 und 820 EUR, werden diese Nebeneinkünfte nur teilweise versteuert, so dass auch in diesem Bereich noch ein steuerlicher Vorteil für ein Nebengewerbe erzielt werden kann.
Wie funktioniert der Härteausgleich bei der Erzielung von Nebeneinkünften genau?
Ein Arbeitnehmer hat bereits seit längerer Zeit vor, sich im Internethandel selbständig zu machen, um dadurch unabhängig zu werden. Der Wunsch auf eigenen Beinen zu stehen ist aber auch mit sehr großen Risiken und finanziellen Belastungen verbunden. Der künftige Existenzgründer nutzt daher die Möglichkeit, zunächst ein Nebengewerbe anzumelden. Dies kann unkompliziert und schnell beim zuständigen Gewerbeamt durchgeführt werden. In seiner Freizeit werden dann alle nötigen Vorbereitungen getroffen, um einen kleinen Onlinehandel aufzubauen. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist das Weiterbestehen der Sozialversicherung aus dem Angestelltenverhältnis. Für das Nebengewerbe muss keine zusätzliche private Vorsorge getroffen werden. Das spart einen monatlichen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung von mehr als 300 EUR. Durch die Anfangsinvestitionen entstehen auch im Nebengewerbe eine Reihe Betriebsausgaben, so dass die anfänglich noch mageren Gewinne aus dem Verkauf schnell aufgebraucht sind. Es ist also im ersten Jahr der „Selbständigkeit auf Probe“ mit einem Verlust oder einem sehr geringen Gewinn zu rechnen. Bewegt sich dieser Gewinn unterhalb der 410 EUR – Grenze, so wird er im Rahmen des Härteausgleichs am Jahresende wieder rückgängig gemacht. Somit ist zwar ein Gewinn aus Gewerbebetrieb vorhanden, welcher jedoch nicht zu einer Besteuerung führt.
Wie geht es dann weiter?
Der Nocharbeitnehmer kann auf diese Weise zumindest im ersten Jahr die Umsatz- und Gewinnerwartungen testen und für das nächste Jahr eine Prognose entwickeln. Die nötigen Anschaffungen sind bereits getätigt und der Geschäftsbetrieb läuft normal, wenn auch noch nicht ganztägig. In Abhängigkeit von den Erwartungen und dem prognostizierten Umsatz und Gewinn, kann der Arbeitnehmer nun nach eigenem Belieben von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbständigkeit wechseln. Die dadurch entstehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für die private Vorsorge können in diesem Fall wesentlich leichter durch das bereits angelaufene Geschäft erbracht werden. Auf diese Weise kann ein Arbeitnehmer ohne große finanzielle Hindernisse und auf legalem steuerfreiem Weg in die hauptberufliche Selbständigkeit wechseln.
Quelle: https://www.steuernetz.de
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