Nach einjähriger Pause fördert der Staat wieder den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern. Ab 1. Februar 2015 erhalten alle, die ihren Dieselmotor nachrüsten, 260 Euro. Insgesamt 30 Millionen Euro lässt sich das der Bund kosten. Interessenten sollten sich beeilen, denn das Geld wird nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verteilt.
Wer erhält eine Förderung?
Die Förderung kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Diesel-Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters muss im Jahr 2015 erfolgen.
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Pkw mit maximal 3,5 Tonnen, die Erstzulassung muss vor dem 1. Januar 2007 liegen.
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Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (zum Beispiel: Bestattungswagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), Erstzulassung ebenfalls vor dem 1. Januar 2007.
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Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die Erstzulassung muss vor dem 17. Dezember 2009 erfolgt sein.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Die Nachrüstung muss von einer Fachwerkstatt oder Sachverständigen bescheinigt werden. Anschließend kann bei der Förderung wie folgt vorgegangen werden:
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Datum des Einbaus und die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
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Ab dem 1. Februar 2015: Online-Formular des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ausfüllen und ausdrucken.
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Das unterschriebene Antragsformular mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an das BAFA senden.
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Unternehmer müssen noch die De-minimis-Erklärung beifügen.
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Der Zuschuss wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die De-minimis-Erklärung für Unternehmer ist ein Formular, in dem bestätigt wird, dass in den vergangenen 3 Steuerjahren nicht mehr als 100.000 beziehungsweise 200.000 Euro (je nach Unternehmen) Subventionen in Form von „De-minimis“-Beihilfen gezahlt wurden. Eine ausführliche Erläuterung zu „De-minimis“-Beihilfen gibt es hier.
Welche steuerlichen Aspekte gilt es für Unternehmer zu berücksichtigen?
Keine Erhöhung des Bruttolistenpreises
Wird der Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt, darf der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges nicht um die Kosten der Nachrüstung erhöht werden. Der Grund ist, dass stets der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung gilt. Und zu diesem Zeitpunkt war im Fahrzeug noch kein Rußpartikelfilter eingebaut.
Wie hoch ist der Betriebsausgabenabzug?
Die Förderung in Höhe von 260 Euro mindert den Betriebsausgabenabzug. Kostet die Nachrüstung beispielsweise 1.000 Euro, darf nur 740 Euro als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Als Alternative, könnte der volle Betrag angesetzt werden und der Zuschuss als Betriebseinnahme.
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