Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können bislang nur sehr dürftig steuerlich abgesetzt werden. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, mit einem Bürgerentlastungsgesetz diese Regelung zu ändern.
Der Gesetzesentwurf besagt, dass alle Aufwendungen berücksichtigt werden sollen, die eine Vorsorge bei der KV und PV absichern, ab 1. Januar 2010 steuerlich besser abzusetzen sind. Mit der neuen Regelung entsteht eine Gleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten, Ehepartner und Kinder. Pflegeversicherungsbeiträge können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden, bei der Krankenversicherung ein Abschlag von vier Prozent. Bei Privatversicherten regelt ein Basiskatalog die Absetzung. Sonstige Versicherungsbeiträge können allerdings nicht mehr als Sonderausgaben angegeben werden.
Mit einer günstigeren Krankenversicherung Geld sparen
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.