Freiberufler und Selbständige profitieren von der neuen GWG-Regelung ab 2018: Die Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter steigt 2018 stark an.
Bisher war es gängige Praxis, dass die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden konnten, solange ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen Betrag von 410 Euro nicht überstiegen. An diesem Verfahren ändert sich auch im Jahr 2018 nicht, allerdings wird die Grenze bis zu der geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden können von 410 auf 800 Euro angehoben.
An der Definition eines geringwertigen Wirtschaftsgutes ändert sich nichts. Dabei muss es sich auch weiterhin um ein bewegliches und abnutzbares Gut handeln, dass dem Anlagevermögen zuzurechnen ist und selbstständig nutzbar ist.
Relevante Gesetzestexte rund um die neue GWG-Grenze 2018 |
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Weitere Neuerungen rund um GWG-Grenzen und Abschreibungen
Die GWG-Grenze steigt also wie zuvor erwähnt im Steuerjahr 2018 auf 800 Euro. Andere Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von maximal 250 Euro werden ab sofort ebenfalls direkt abgeschrieben. An den bekannten Verfahren ändert sich hingegen bis auf die neuen Wertgrenzen nichts.
Um dies zu verdeutlichen, folgend zwei GWG Beispiele mit typischen Sachverhalten, mit denen sich Selbstständige und Freiberufler häufig konfrontiert sehen und sich fragen, ob hier GWG Anwendung finden darf oder nicht. Auf deren praktische Relevanz wird im Anschluss eingegangen:
- GWG Beispiel 1: Wahl zwischen Sofortabschreibung oder Bildung eines Sammelpostens für Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 251 und 800 €.
- Beispiel 2: Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 801 und 1.000 € liegen werden entweder gemäß Afa-Tabelle abgeschrieben oder ebenfalls in einen möglicherweise vorhandenen Sammelposten eingelegt.
Freiberufler und Selbstständige können also häufig von höheren Sofortabschreibungen profitieren und diese erfolgswirksam verbuchen. Hinsichtlich der Bildung eines Sammelpostens ist jedoch Vorsicht geboten. Wird die Entscheidung getroffen, einen Sammelposten zu bilden, so gilt diese Entscheidung für sämtliche Güter die innerhalb eines Geschäftsjahres angeschafft wurden. Ausnahmen sind nicht möglich.
WICHTIG: Wird ein Sammelposten für Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 801 und 1.000 € gebildet, so sind auch alle geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800 € in diesem zu erfassen und über fünf Jahre abzuschreiben.
Wann lohnt sich die Sammelposten – Abschreibung?
Welche Vorgehensweise nun für Freiberufler am besten geeignet ist, lässt sich pauschal nicht feststellen. Dies ist in erheblichem Maße von der Art und Nutzungsdauer der Güter abhängig. Unter bestimmten Bedingungen lohnt sich ein GWG Sammelposten 2018:
Lohnenswert erscheint die Bildung eines Sammelpostens nur dann, wenn in einem Geschäftsjahr überdurchschnittlich viele Güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 801 und 1.000 € beschafft werden, die gemäß der AfA-Tabelle über einen sehr langen Zeitraum abzuschreiben sind und entsprechend wenige geringwertige Wirtschaftsgüter, für die die Abschreibung über fünf Jahre wenig empfehlenswert ist.
Weitere Vorteile der GWG-Anhebung
Nach Expertenmeinungen führt die Anhebung des maximalen Wertes geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro zwangsläufig dazu, dass die Bildung von Sammelposten noch mehr an Popularität verliert. Im Einzelfall sollten Entscheidungen aber sorgfältig und gegebenenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters getroffen werden.
Übrigens: Auch Trivialprogramme gelten nun als geringwertiges Wirtschaftsgut
Lange Zeit war es strittig, inwieweit Standardprogramme (Software) im Rahmen der Abschreibung zu behandeln waren. Nach Auskunft der Finanzbehörden gelten die Regeln für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auch für sogenannte Trivialprogramme und sind entsprechend bis zu einem Betrag von 800 € als GWG sofort abschreibbar. Siehe hierzu auch den Artikel Richtige Abschreibung Trivialsoftware.
Diese Entscheidung trägt der Entwicklung Rechnung, dass bestimmte Software für viele Freiberufler und Unternehmen zu einem unerlässlichen Bestandteil der täglichen Arbeit geworden sind und entsprechend eindeutig einer geschäftlichen Tätigkeit zugeordnet werden können.
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