Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich wie jedes Jahr im Bundessteuerblatt die amtliche Richtsatzsammlung für das Steuerjahr 2009 veröffentlicht.
Halten Sie dem Vergleich stand?
Die amtliche Richtsatzsammlung dient dazu, Ihren Gewinn mit dem durchschnittlichen Gewinn in Ihrer Branche zu vergleichen. Dabei wird für die gängigsten Branchen, für die ein Standard-/Durchschnittswert Sinn macht, ein entsprechender Wert ermittelt und veröffentlicht. Die Betriebsprüfer ziehen diese Werte heran, wenn sie bei Ihnen im Unternehmen eine Betriebsprüfung durchführen.
Fällt dem Betriebsprüfer nun auf, dass Ihr Gewinn weit hinter dem Branchendurchschnitt zurückbleibt, kann er darauf schließen, dass Sie eventuell Umsätze nicht versteuert haben. Gemäß § 162 AO darf der Prüfer schließlich Ihren Gewinn schätzen.
Nicht so vorschnell
Ganz so einfach wollen wir es dem Betriebsprüfer allerdings nicht machen. Er darf den Gewinn natürlich nur dann schätzen, wenn er begründete Anhaltspunkte findet, die diese These stützen. Natürlich spricht nichts dagegen, dass Sie ihm Argumente dafür liefern, warum der Wert gerade für Ihr Unternehmen angemessen ist. Schließlich müssen nicht alle Unternehmen denselben Gewinn machen – dies widerspräche ja auch den Grundlagen der Marktwirtschaft. Vielleicht haben Sie mit einer besonderen Konkurrenzsituation zu kämpfen oder können nicht auf günstige Einkaufspreise zurückgreifen und bleiben deshalb hinter dem Branchenschnitt zurück. Weisen Sie den Prüfer auf solche Gegebenheiten hin, wenn sie die Abweichungen erklären können.
Übrigens (falls Sie sich wundern): Sie werden in der Richtsatzsammlung 2009 für die meisten Freiberufe keine Richtsätze finden. In den meisten Berufen sind die Unterschiede derart hoch, dass es nicht möglich ist, sinnvolle Durchschnittswerte anzugeben. Daher bleiben sie meistens außen vor.
Richtsatzsammlung downloaden
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