Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, hat auf der eigenen Homepage ein neues Formularcenter zur Verfügung gestellt, das die Meldungen an die Kasse künftig für die abgabepflichtigen Unternehmer erleichtern soll.
Das neue Formularcenter der KSK ermöglicht eine schnelle und zugleich einfache Abgabe der Jahresmeldung für Unternehmer, die dieser bis zum 31. März eines Jahres nachkommen müssen. Zudem können sich auch Unternehmer, die zunächst prüfen möchten, ob sie zu einer Abgabe verpflichtet sind, an das neue Center wenden, denn auch für sie stehen die passenden Unterlagen bereit. Die Künstlersozialkasse stellt für die Verwendung der Formulare insgesamt drei Möglichkeiten zur Verfügung, die den Unternehmen an erster Stelle die Meldungen erleichtern sollen.
Die drei Möglichkeiten
Am modernsten zeigt sich dabei die elektronische Variante, die von der KSK gewährt wird. Die digitale Signatur und der elektronische Versand der Unterlagen sind ausschließlich über einen Kartenleser und eine Signaturkarte möglich. Als zweite Variante können sich Unternehmer für eine Kombination aus elektronischer Meldung und dem klassischen Postweg entscheiden. Wem das zu kompliziert ist, kann auch ausschließlich auf den Postweg zurückgreifen. Dabei haben Unternehmer die Möglichkeit, alle erforderlichen Angaben im Vordruck zu erfassen und diesen dann ausgedruckt und unterschrieben an die KSK zu übermitteln.
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Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.