Nachdem am 01.01.2007 die Pendlerpauschale insofern gestrichen wurde, dass sie erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden konnte, wurde diese Regelung nur ein Jahr später wieder aufgehoben. Für Sie als Unternehmer gelten dabei die gleichen Regelungen, wie für jeden Arbeitnehmer.
Firmenwagen oder privater Wagen entscheidet bei Pendlerpauschale
Natürlich müssen Sie als Unternehmer noch unterscheiden, mit welchem Wagen Sie ins Büro fahren. Der Firmenwagen und alle mit ihm zusammenhängenden Kosten werden in der Regel aus den finanziellen Mitteln der Firma bezahlt. Hierfür können Sie in Ihrer privaten Steuererklärung auch keine Pendlerpauschale ansetzen. Zusätzlich müssen Sie den Dienstwagen nach der Ein-Prozent-Methode versteuern oder Sie müssen ein Fahrtenbuch führen.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Wagen nicht ins Betriebsvermögen mit einfließen lassen. Tragen Sie alle Kosten privat, können Sie weiterhin die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
Steuererklärung 2007: Pendlerpauschale berichtigen
Sofern Sie sich ein Büro in der Nähe Ihrer Wohnung gesucht haben, haben Sie vermutlich bei der Steuererklärung 2007 keine Pendlerpauschale angegeben. Demzufolge kann auch keine automatische Erstattung der Kosten erfolgen. Sie sollten diese im Nachgang mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt anfordern. So erhalten Sie trotzdem die Pendlerpauschale verrechnet und können eine Erstattung Ihrer geleisteten Steuerzahlungen erhalten.
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