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NRW stellt neue Steuerbescheide aus

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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In Nordrhein-Westfalen gibt es ab März 2014 ausführlichere Steuerbescheide. Sie informieren die Bürger unter anderem über ihre tatsächliche Steuerbelastung. Zusätzlich wird die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verlängert.

Nordrhein-Westfalen, 8. März 2014 – Das nordrheinwestfälische Finanzministerium kündigte vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung in Hinblick auf die Steuererklärung weitreichende Änderungen für die Bürger an. Finanzminister Norbert Walter-Borjans plant, dadurch die Einkommensteuer transparenter zu machen.

Mehr Transparenz im Steuerbescheid

Ab März 2014 werden in NRW neue Steuerbescheide ausgestellt. Diese zeigen neben den bisherigen Bestandteilen auf, wie hoch der individuelle, tatsächliche Steuersatz ausfällt. Hierzu wird die zu zahlende Steuerbelastung ins Verhältnis zum Bruttoeinkommen gesetzt und ein Prozentsatz errechnet. Zudem ist aus dem Steuerbescheid zukünftig detailliert abzulesen, welche Abzüge zu dem ermittelten Nettoeinkommen geführt haben. Ziel dieser Maßnahme ist, den Bürgern vor Augen zu führen, dass die Steuerlast oft gar nicht so hoch ist, wie sie sich anfühlt. Der Finanzminister führte hierzu zwei Beispiele aus: Ein durchschnittlicher Single mit 32.000 Euro Einkommen pro Jahr bezahlt nur rund 14,5 Prozent seines Einkommens, also etwa 4.500 Euro an Steuern. Noch besser sieht es bei Familien mit Kindern aus: Der Alleinverdiener für eine vierköpfige Familie mit Kindergeldbezug bezahlt nur 5,5 Prozent bzw. 1.700 Euro an Steuern. Die häufig in Beispielen gewählte Steuerbelastung von 42 Prozent entspricht dem Spitzensteuersatz und ist nicht realitätsnah.

Fristverlängerung für die Steuererklärung via Internet

Eine weitere Neuerung gibt es in Nordrheinwestfalen: Alle Bürger, die ihre Steuererklärung auf dem elektronischen Wege abschicken möchten, erhalten automatisch eine Fristverlängerung von bis zu zwei Monaten (Selbstständige sind ohnehin zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet). Diese Regelung gilt allerdings erst ab dem Jahr 2015. Erforderlich ist hierfür, dass die Bürger bis zum 31. Mai 2015 die Authentifizierung für Elster beantragen und abschließen.

Kein Verzicht auf Mehreinnahmen durch Steuer-CDs

Derzeit geht das nordrheinwestfälische Finanzministerium davon aus, dass in der Vergangenheit aus dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs rund 940 Millionen Euro Mehreinnahmen generiert werden konnten. Diese verteilen sich folgendermaßen:

  • 650 Mio. Euro Mehreinnahmen aus der Erstattung von Selbstanzeige
  • 84 Mio. Euro Mehreinnahmen durch die Nutzung der Daten der Steuer-CDs
  • 207 Mio. Euro Geldstrafen sowie Verbandsgeldbußen für die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung

Bis zuletzt hatten mehr als 12.700 Bürger die Chance ergriffen, sich durch eine Selbstanzeige dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zu entziehen. Sehr häufig war dabei ein Bezug zu Bankgeschäften mit der Schweiz feststellbar. Das Finanzministerium stellte klar, dass es auch in Zukunft in Steuer-CDs investieren wolle, solange es auf internationaler Ebene keinen konkreteren Informationsaustausch gäbe.


Bildnachweise: © pfpgroup/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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