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Pakete nun doch mit Vorsteuerabzug bei der Deutschen Post

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wer bisher die Ausgabenbelege der Deutschen Post schlicht und einfach auf dem Konto „Betriebsaufwand“ in der Gewinnermittlung verbucht hatte, muss sich in Zukunft umstellen. Denn in Bezug auf den bisher möglichen Vorsteuerabzug bei einer Vielzahl von Dienstleistungen der Post hat sich zum 1. Juli 2010 so einiges getan.

Unternehmer (juristische und natürliche Personen) haben bekanntlich die Option, die für Lieferungen und Leistungen anfallende Umsatzsteuer im Sinne des § 14 bzw. des § 13 b. Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes durch Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückzufordern. Somit darf durch einen Unternehmer die anfallende Umsatzsteuer immer dann verrechnet werden, wenn Lieferungen und sonstige Leistungen jeweils durch ein anderes Unternehmen ausgeführt worden sind. Allerdings ist dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass zu jedem Vorgang eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und Dienstleistungen oder für die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, welche ein Unternehmer zum Zwecke der eigenen Nutzung ins Inland einführt.

Noch mehr Wissenswertes im Hinblick auf die Vorsteuer

Fakt aber ist gleichwohl, dass der Sachverhalt der ausgeführten Lieferung nicht gegeben ist, wenn der Unternehmer die betreffenden Waren bzw. Leistungen zu weniger als zehn Prozent für sein eigenes Unternehmen verwendet. In Anlehnung an die aktuell geltenden Richtlinien fallen fortan unter anderem auch Nachnahmesendungen, Express-Zustellungen und adressierte Bücher, Zeitungen und Kataloge mit einem Gewicht von mehr als zehn Kilogramm unter die Umsatzsteuerpflicht. Selbiges gilt darüber hinaus auch für all‘ jene Leistungen, welche zu Sonderkonditionen erbracht sowie für Leistungen, die jeweils individuell vereinbart werden.


Bildnachweise: © Cybrain/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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