≡ Menu

Pickup nun doch kein Lkw?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Niemand zahlt gern Steuern, auch nicht für sein Fahrzeug. Kein Wunder, dass mancher Wagenbesitzer ganz genau hinschaut, wie sein Auto einzustufen ist. Das ist legitim, jedoch nicht immer einfach wie man am Beispiel des Pickup erkennen kann.

Einst gab es einen eigenen Paragrafen für sogenannte Kombinationsfahrzeuge, also Fahrzeuge, die sowohl in den Lkw- als auch in den Pkw-Bereich gehören könnten. 2005 wurde dieser abgeschafft und nun scheint die Verwirrung manchmal groß. Die Wut übrigens auch. Dazu muss man wissen, dass die Lkw-Besteuerung ganz erheblich preiswerter ist als die für einen Pkw. Nicht nur in Zeiten knapper Kassen entscheiden etliche hundert Euro über die Anschaffung eines Wagenmodells. Solche Überlegungen sind bei Unternehmern ebenso wichtig wie bei Privatleuten. Schließlich wollen wir es nicht den Griechen nachmachen müssen, die inzwischen zu Zehntausenden ihre Autos abmelden, um Geld zu sparen.

Schwierige Grauzone?

Leider gibt es derzeit keine klaren Richtlinien für die Zuordnung solcher ‚Zwischenmodelle‘ als Pkw oder Lkw. Pickup und andere Wagen, die sowohl Personen als auch Ladung befördern, müssen im Streitfall vor Ort begutachtet und ausgemessen werden. Solche Vorladungen erinnern an Schildbürgerstreiche, doch es geht für die Länder, demnächst für den Bund, ebenso wie für die Autobesitzer um viel Geld. Bereits heute ist bekannt, dass dem Bund, der ab Mitte 2014 die Kfz-Steuer selbst eintreiben wird, jede Menge Personal fehlen wird. Die Auswirkungen kennt niemand. Vielleicht werden solche Fragen dann schneller gelöst, vielleicht dauert alles noch viel länger. Ob es gerechter wird, steht in den Sternen. Am Ende muss vielleicht einfach ein neues Gesetz her, das Klarheit schafft.

Die Gewichtung der Einzelkriterien entscheidet

Dennoch kann man in der vorliegenden Beurteilung des Wagens nicht unbedingt von der Willkür der Ämter sprechen, auch wenn es ärgerlich ist. Es gibt sicher Grenzfälle, aber auch eine Fülle an Kriterien, die für eine Lkw-Besteuerung zu berücksichtigen sind. Beispielsweise erfüllt der genannte Dodge Ram nicht die Vorgabe, dass die Nutzungsfläche für Personen nicht mehr als die Hälfte der Ladefläche einnehmen darf. Auch sind die hinteren Fenster nicht sichtverschlossen. Ebenso spricht die enorme Höchstgeschwindigkeit nicht für einen Lkw. Kommen genügend gewichtige Kriterien zusammen, reichen andere Details einfach nicht aus, um aus einem Pkw den steuerlich günstigeren Lkw zu machen. Im Übrigen hat die Einstufung als Lkw auch Nachteile, beispielsweise das Fahrverbot an Sonntagen. Oder gibt es dafür einen Zweitwagen? Transporte sind jedenfalls mit dem Dodge Ram dann nicht möglich – oder man sollte sich zumindest nicht erwischen lassen.

Quelle: FG Münster, Mitteilung vom 15.10.2013 zum Urteil 13 K 1889/12 Kfz vom 27.08.2013

Bildnachweise: © animaflora/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen