Viele Unternehmer haben ihren Investitionsplan für 2009 schon fertig aufgestellt. Sollte 2009 der Pkw Kauf geplant sein, kann sich der Vergleich der steuerlichen Auswirkungen 2008 zu 2009 lohnen.
Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für die Behandlung von gemischt genutzten Fahrzeugen im Betriebsvermögen, also von Fahrzeugen die geschäftlich und privat genutzt werden, einige Änderungen. Ab 2009 erhält der Unternehmer nur noch 50% der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten und den laufenden Kfz Kosten vom Finanzamt zurück. Durch den Wegfall der Besteuerung auf die private Nutzung ergeben sich für den Unternehmer im Gegenzug Einsparungen. Das Finanzministerium rechnet mit Umsatzsteuermehreinnahmen von ca. 80 Millionen EUR pro Jahr. Bezahlen müssen das die Unternehmer, die ihren neuen Pkw erst in 2009 kaufen. Unsere Vergleichsrechnung 2008 zu 2009 hat ergeben, das Unternehmer, die kurzfristig einen Autokauf planen, den Kauf unbedingt noch in 2008 tätigen sollten.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.