Betriebsfahrzeuge werden in der Regel auch zu privaten Zwecken genutzt. Daher ist es notwendig eine Privatkorrektur der anfallenden Kfz-Kosten vorzunehmen.
Dazu existieren zwei grundlegende Methoden, welche sich allerdings in ihrer Gewinnauswirkung sehr deutlich unterscheiden können. Zum Einen die so genannte 1%-Methode, welche eine pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsanteils ausgehend vom Bruttolistenpreis des Kfz ist. Zum Anderen die Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der individuelle Privatanteil der Fahrten durch eine lückenlose Aufzeichnung ermittelt. Die persönliche Situation sollte jeder Unternehmer mit einem Berater prüfen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.