Wird ein Pkw zu über 50% betrieblich genutzt, wird entweder die 1%-Methode geltend gemacht, oder die Fahrtenbuch-Methode. Sogar nachträglich, jedoch nur bei nicht abgeschlossenem Steuerbescheid, kann die ursprüngliche Entscheidung geändert werden und die 1%-Regel statt der Fahrtenbuch-Methode gewählt werden.
Ein Unternehmer beantragte beim Finanzamt, dass er den Privatanteil nach der 1%-Regelung statt nach der Fahrtenbuch-Methode berechnen dürfte. Das Finanzamt lehnte diesen Antrag ab. Der Unternehmer reichte beim Finanzgericht Klage gegen die Entscheidung des Finanzamtes ein. Beim Finanzgericht bekam er recht.
Fazit
Das heißt, dass Unternehmer künftig die private Nutzung des eigenen Pkw nach der günstigeren Variante berechnen dürfen. Dass diese Entscheidung sogar nachträglich geändert werden kann, ist ein bahnbrechender Erfolg. Als Unternehmer sollten Sie deshalb genau durchrechnen, welche Variante für Sie sinnvoller ist.
Beispiel:
Unternehmer A hat einen Pkw gekauft, dessen Listenpreis mit 20.000 Euro angegeben ist. 1 Prozent dieses Preises versteuert er Monat für Monat. Gehen wir von einem Steuersatz von 20 Prozent aus, so fallen Steuern in Höhe von 40 Euro an (1 Prozent von 20.000 Euro = 200 Euro, 20 Prozent von 200 Euro = 40 Euro).
Unternehmer A fährt beruflich 2.000 Kilometer im Monat, privat sind es dagegen nur 200 Kilometer. Insgesamt erreicht der Pkw damit eine Laufleistung von 2.200 Kilometer jeden Monat. Der betriebliche Anteil überwiegt somit. Allerdings muss der Unternehmer bei dieser Variante jede Fahrt einzeln in einem Fahrtenbuch festhalten. Dabei sind Wegstrecke, Reiseziel und Anlass für die Reise festzuhalten. Durch diesen erheblichen Aufwand lohnt sich das Fahrtenbuch nur in den seltensten Fällen, die 1 % Regelung ist in diesen Fällen die einfachere, weil zeitsparendere Variante.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.