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Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Versicherungen lassen sich sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich abschließen. Einige Versicherungen, u.a. die Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung haben die Versicherungen oft als günstigeres Kombipaket im Angebot. Dabei ist für den Unternehmer nicht immer sofort ersichtlich, in wie weit die Ausgaben für die Versicherung den Betriebsausgaben zuzuordnen sind.

Aufteilung der Prämienzahlung

Die Prämienzahlung an die Versicherung stellt eine gemischte Aufwendung dar. Dadurch kann die Zahlung nicht vollständig als Betriebsausgabe gewertet werden. Der Unternehmer kann den betrieblichen Anteil bspw. der Rechtsschutzversicherung schätzen. Dieser Anteil wird dann als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.

Einzelaufstellung ist möglich

Auf Nachfrage bei der Advocard wurde uns telefonisch bestätigt, dass Unternehmer eine Einzelaufstellung der versicherten Risiken erhalten können. Mit der Einzelaufstellung ist der betriebliche Anteil klar ersichtlich und kann als Betriebsausgabe in die EÜR einfließen. Diese Vorgehensweise gilt für alle Versicherungen die sowohl die Privatsphäre als auch das Unternehmen betreffen.

Quelle: https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de

Bildnachweise: © Daniel Jędzura/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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