Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen müssen, ist dies sicherlich keine angenehme Aufgabe. Allerdings müssen Sie bei der Kündigung einiges beachten. Es reicht nicht aus, das Kündigungsschreiben formal korrekt zu formulieren und die bestehenden Kündigungsfristen einzuhalten.
Sie müssen zudem für die fristgemäße Zustellung des Kündigungsschreibens sorgen. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Kündigungsschreiben persönlich aushändigen
Sie können das Kündigungsschreiben persönlich an Ihren Mitarbeiter aushändigen. Allerdings bestreiten viele Mitarbeiter trotzdem, das Schreiben je erhalten zu haben. Daher ist es sinnvoll, sich den Erhalt mit Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers bestätigen zu lassen. Beachten Sie jedoch: Sie können Ihre Mitarbeiter nicht zwingen, den Erhalt des Kündigungsschreibens zu quittieren.
Deshalb sollten Sie Zeugen zur persönlichen Übergabe rufen. Diese müssen den Inhalt des Schreibens vor der Aushändigung zur Kenntnis genommen haben und entsprechend quittieren, dass sie der Übergabe des Schreibens beigewohnt haben.
Kündigungsschreiben per Post
Alternativ können Sie das Kündigungsschreiben auf dem Postwege übermitteln. Allerdings reichen hier weder das Einwurf-Einschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein aus, auch wenn dieser Glaube weit verbreitet ist. Eine rechtssichere Zustellung erreichen Sie nur dann, wenn Sie einen Boten damit beauftragen, der den Inhalt des Schreibens kennt und diesen bestätigt.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.