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Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich erst kürzlich wieder einmal mit dem häuslichen Arbeitszimmer beschäftigt.

 Mit Aktenzeichen 2 BvL 13/09 erging am 6. Juli 2010 ein Beschluss, der die bis dato gültige Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer für teilweise verfassungswidrig erklärte.

Der Fall

Ein Lehrer hatte geklagt, weil ihm die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer ab dem Jahr 2007 nicht mehr anerkannt wurden (Betriebsausgabe.de berichtete bereits damals über den Fall zum Arbeitszimmer). Die Große Koalition hatte damals die Möglichkeit eingeschränkt, ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Bis 2006 konnten pro Jahr bis zu 1.250 Euro angesetzt werden, wenn einem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder mehr als die Hälfte der beruflichen Tätigkeit in diesem Arbeitszimmer stattfand.

Die Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun ein Urteil gefällt und damit bestimmt, dass die Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig ist. Nun bleibt abzuwarten, welche Neuregelung der Gesetzgeber nun nachschiebt. Durch eine Verwaltungsanweisung durch das Bundesministerium für Finanzen vom 12. August 2010 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Steuerpflichtigen bereits jetzt beantragen können, dass die Aufwendungen sofort berücksichtigt werden.

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Quelle: Der Steuerzahler, September 2010, S. 205


Bildnachweise: © Rido/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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